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VW Sharan EA 288 - LG Offenburg spricht Schadenersatz zu

VW muss im Abgasskandal einen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 29. Juli 2020 entschieden (Az.: 3 O 39/20).

Dass VW im Abgasskandal schadenersatzpflichtig ist, hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai festgestellt. Dabei ging es jedoch um Fahrzeuge mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189. Der VW Sharan des Klägers in dem Fall vor dem LG Offenburg war allerdings schon mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgestattet.  „Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz hat. Auch bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Offenburg entschied, dass der VW Sharan, den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde der Emissionsausstoß reduziert, während er im realen Straßenverkehr wieder steigt. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das Gericht.

In einem vergleichbaren Fall hatte das LG Offenburg mit Urteil vom 23. Juni 2020 auch dem Käufer eines Audi A3 mit dem Motor EA 288 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zugesprochen (Az.: 3 O 38/18). Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft und darüber hinaus bestehe auch das Risiko, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung stilllegen, so das LG Offenburg.

Neben dem LG Offenburg hat eine Reihe verschiedener Landgerichte den Klägern bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 Schadenersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Gisevius hat an den Landgerichten München und Heilbronn Schadenersatz für Käufer eines VW „Bulli“ T6 mit dem EA 288 durchgesetzt. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

„Die Chancen auf Schadenersatz beim Fahrzeugen mit dem EA 288 steigen. Dazu trägt auch bei, dass die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig sind“,  so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.