Rückrufservice

VW Sharan EA 288 - LG Offenburg spricht Schadenersatz zu

VW muss im Abgasskandal einen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 29. Juli 2020 entschieden (Az.: 3 O 39/20).

Dass VW im Abgasskandal schadenersatzpflichtig ist, hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai festgestellt. Dabei ging es jedoch um Fahrzeuge mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189. Der VW Sharan des Klägers in dem Fall vor dem LG Offenburg war allerdings schon mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgestattet.  „Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz hat. Auch bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Offenburg entschied, dass der VW Sharan, den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde der Emissionsausstoß reduziert, während er im realen Straßenverkehr wieder steigt. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das Gericht.

In einem vergleichbaren Fall hatte das LG Offenburg mit Urteil vom 23. Juni 2020 auch dem Käufer eines Audi A3 mit dem Motor EA 288 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zugesprochen (Az.: 3 O 38/18). Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft und darüber hinaus bestehe auch das Risiko, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung stilllegen, so das LG Offenburg.

Neben dem LG Offenburg hat eine Reihe verschiedener Landgerichte den Klägern bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 Schadenersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Gisevius hat an den Landgerichten München und Heilbronn Schadenersatz für Käufer eines VW „Bulli“ T6 mit dem EA 288 durchgesetzt. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

„Die Chancen auf Schadenersatz beim Fahrzeugen mit dem EA 288 steigen. Dazu trägt auch bei, dass die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig sind“,  so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.

Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24).

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.