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VW Sharan EA 288 - LG Offenburg spricht Schadenersatz zu

VW muss im Abgasskandal einen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 29. Juli 2020 entschieden (Az.: 3 O 39/20).

Dass VW im Abgasskandal schadenersatzpflichtig ist, hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai festgestellt. Dabei ging es jedoch um Fahrzeuge mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189. Der VW Sharan des Klägers in dem Fall vor dem LG Offenburg war allerdings schon mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgestattet.  „Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz hat. Auch bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Offenburg entschied, dass der VW Sharan, den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde der Emissionsausstoß reduziert, während er im realen Straßenverkehr wieder steigt. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das Gericht.

In einem vergleichbaren Fall hatte das LG Offenburg mit Urteil vom 23. Juni 2020 auch dem Käufer eines Audi A3 mit dem Motor EA 288 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zugesprochen (Az.: 3 O 38/18). Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft und darüber hinaus bestehe auch das Risiko, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung stilllegen, so das LG Offenburg.

Neben dem LG Offenburg hat eine Reihe verschiedener Landgerichte den Klägern bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 Schadenersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Gisevius hat an den Landgerichten München und Heilbronn Schadenersatz für Käufer eines VW „Bulli“ T6 mit dem EA 288 durchgesetzt. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

„Die Chancen auf Schadenersatz beim Fahrzeugen mit dem EA 288 steigen. Dazu trägt auch bei, dass die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig sind“,  so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.