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VW Sharan EA 288 - LG Offenburg spricht Schadenersatz zu

VW muss im Abgasskandal einen VW Sharan zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das hat das Landgericht Offenburg mit Urteil vom 29. Juli 2020 entschieden (Az.: 3 O 39/20).

Dass VW im Abgasskandal schadenersatzpflichtig ist, hat der Bundesgerichtshof bereits im Mai festgestellt. Dabei ging es jedoch um Fahrzeuge mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor EA 189. Der VW Sharan des Klägers in dem Fall vor dem LG Offenburg war allerdings schon mit dem Nachfolgemotor EA 288 ausgestattet.  „Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass auch in diesem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz hat. Auch bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda häufen sich die verbraucherfreundlichen Urteile“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Offenburg entschied, dass der VW Sharan, den der Kläger 2017 als Gebrauchtwagen gekauft hatte, mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist. Eine Software erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde der Emissionsausstoß reduziert, während er im realen Straßenverkehr wieder steigt. Dem Kläger sei daher schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das Gericht.

In einem vergleichbaren Fall hatte das LG Offenburg mit Urteil vom 23. Juni 2020 auch dem Käufer eines Audi A3 mit dem Motor EA 288 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zugesprochen (Az.: 3 O 38/18). Durch die unzulässige Abschalteinrichtung sei das Fahrzeug mangelhaft und darüber hinaus bestehe auch das Risiko, dass die Behörden das Fahrzeug aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung stilllegen, so das LG Offenburg.

Neben dem LG Offenburg hat eine Reihe verschiedener Landgerichte den Klägern bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 Schadenersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Gisevius hat an den Landgerichten München und Heilbronn Schadenersatz für Käufer eines VW „Bulli“ T6 mit dem EA 288 durchgesetzt. Mehr dazu unter www.oeltod-anwalt.de

„Die Chancen auf Schadenersatz beim Fahrzeugen mit dem EA 288 steigen. Dazu trägt auch bei, dass die EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston Ende April erklärt hat, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält und Ausnahmen nur in sehr engen Grenzen zulässig sind“,  so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.