Rückrufservice

VW T5 - Gerichte sprechen Schadenersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung zu zu

Der VW T5 nahm im Abgasskandal lange eine Sonderrolle ein. Obwohl im T5 der durch den Dieselskandal hinlänglich bekannte Motor des Typs EA 189 verwendet wird, gab es keine verpflichtende Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Das hat sich geändert. Inzwischen wird auch das Thermofenster bei der Abgasrückführung als unzulässige Abschalteinrichtung angesehen und auch Halter eines VW T5 werden unter dem Rückruf-Code 23M4 in die Werkstatt gebeten, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Die gute Nachricht ist, dass auch beim T5 die Aussichten auf Schadenersatz enorm gestiegen sind. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hat an einer Reihe von Gerichten Schadenersatzansprüche für T5-Käufer durchgesetzt.

Als der Abgasskandal im Herbst 2015 aufgeflogen war, musste VW Millionen Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189 zurückrufen, damit die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wurde. Ausnahme: der VW T5. Hier ist die unzulässige Abschalteinrichtung offenbar nicht aktiviert gewesen.

Durch die Rechtsprechung von EuGH und BGH haben aber auch Käufer eines VW T5 mittlerweile gute Chancen auf Schadenersatz. Der EuGH hat in seinen Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie unter zu erwartenden Betriebsbedingungen zu einer Verringerung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems führen. Dementsprechend sind Thermofenster, die schon bei Temperaturen unter 15 Grad zu einer Reduzierung der Abgasrückführung führen, als unzulässige Abschalteinrichtungen zu bewerten.

Das hat wohl auch beim KBA zu einem Umdenken geführt und im Herbst 2024 rief die Behörde unter dem Code 23M4  Modelle des VW T5 zurück. Als Grund gab das KBA an, dass das Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht den Vorgaben der Europäischen Union und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern entspreche.

Der BGH hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, sondern schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Die Rechtsprechung von EuGH und BGH haben erheblich dazu beigetragen, dass sich Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster, z.B. beim VW T5, besser durchsetzen lassen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt, sondern der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises; das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden.

Dass für Käufer eines VW T5 gute Chancen auf Schadenersatz bestehen, zeigt auch die aktuelle Rechtsprechung. Rechtsanwalt Gisevius hat schon an verschiedenen Gerichten Schadenersatzansprüche für T5-Käufer durchgesetzt: 

 

  • OLG Köln, Az.: 11 U 120/22: Das OLG Köln bewertete das Thermofenster in einem VW T5 2.0 TDI als unzulässige Abschalteinrichtung. Es sprach dem Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu.
  • OLG Karlsruhe, Az.: 17 U 20/21 In dem VW T5 Multivan des Klägers komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Karlsruhe.
  • OLG Frankfurt, Az.: 10 U 260/21: Das Thermofenster in einem  VW T5 California Beach stufte das OLG Frankfurt als unzulässige Abschalteinrichtung ein und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 7,5 Prozent des Kaufpreises zu.
  • AG Bonn, Az.: 118 C 70/24: Das AG Bonn sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu, weil in seinem VW T5 Multivan eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt.
  • LG Köln Az.: 18 O 334/24: Auch das LG Köln sprach dem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zu, bewegte sich mit  5 Prozent aber am unteren Rand.

Abgas-Skandal, Automotive

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

VW hatte unter dem Code 23DV zuvor schon ein freiwilliges Software-Update für den T5 angeboten, um das Thermofenster neu zu bedaten. „Bemerkenswert ist jedoch, dass die Gerichte festgestellt haben, dass das nicht ausreicht: Auch wenn die Abgasrückführung dann erst bei Temperaturen unter 10 Grad reduziert werde, liege immer noch eine unzulässige Abschalteinrichtung vor“, so Rechtsanwalt Gisevius. Das OLG Karlsruhe stellte bspw. fest, dass durch das freiwillig aufgespielte Software-Update keine Schadensminderung eingetreten sei. Durch das Update sei das Thermofenster auf einen Temperaturbereich von 10 bis 45 Grad ausgeweitet worden. Es sei nicht ersichtlich, dass die Gefahr von Betriebsbeschränkungen dadurch signifikant reduziert wurde, so das Gericht.

Rechtsanwalt Gisevius: „Daran wird deutlich, dass die Halter eines VW T5 auch dann gute Chancen auf Schadenersatz haben, wenn das freiwillige Update aufgespielt wurde.“

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal oder https://www.oeltod-anwalt.de 

 

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Offensichtlich haben Benutzer von Mercedes EQV 300 SUVs nicht nur den Ausfall der Antriebseinheit zu fürchten, sondern auch noch mit massiven Problemen beim Austausch des Elektromotors. Im Netz gibt es dokumentierte Probleme mit dem Ausfall der Antriebseinheit beim Mercedes EQV 300 und auch der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte liegt ein erster Fall vor.

Das OLG Thüringen hat dem Käufer eines Audi A6 im Abgasskandal mit Urteil vom 5. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 U 347/24). „Das Gericht folgte unserer Auffassung, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird und Audi sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Fachmagazin „auto motor sport“ hat sich das Thema Motorschaden bzw. Öltod bei Dieselmodellen des VW T5 und T6 vorgenommen. Dabei versagt der Motor häufig schon bei einer geringen Laufleistung den Dienst. Die Autoren des Artikels kommen zu dem Schluss, dass sich ein Motorschaden vermeiden ließe, weil die Gründe für die Probleme bekannt sind und häufig im System der Abgasrückführung liegen.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 17. Februar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 8 U 18/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und VW sich schadenersatzpflichtig gemacht habe.

Unter dem Code 24S79 ruft Ford in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 zurück. Grund für den Rückruf: Bandgefahr. Durch den Rückruf kann es zu Problemen beim Weiterverkauf kommen.

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.