Ein Käufer eines VW T5 erhält im Abgasskandal Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.200 Euro. Das hat das OLG Stuttgart mit Urteil vom 20. Mai 2026 (Az. 3 U 5/26) in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren entschieden.
„Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt und hat unserem Mandanten Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises zugesprochen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatzansprüche bei einem VW T5 durchgesetzt hat.
Unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters
Durch das Thermofenster erfolgt die Abgasrückführung (AGR) nur in einem definierten Temperaturrahmen vollständig. Bei höheren und niedrigeren Temperaturen wird die AGR-Rate reduziert, was zu einem Emissionsanstieg führt.
Das OLG Stuttgart führte aus, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt, wenn dadurch die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei normalen Fahrbedingungen, die im Gebiet der EU vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird. Das sei bei dem vorliegenden Thermofenster der Fall.
Unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung
Abgas-Skandal, Automotive
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Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit unzutreffend bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch sei der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden. Es könne davon ausgegangen werden, dass er den VW T5 zumindest nicht zu diesem Preis gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte. Er habe damit Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, so das OLG Stuttgart.
Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers
„Der BGH hat bereits 2023 entschieden, dass im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht rückabgewickelt, sondern der Käufer hat Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises und muss das Fahrzeug nicht zurückgeben“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Das OLG Stuttgart bezifferte die Höhe des Schadenersatzes mit zehn Prozent des Kaufpreises. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen rund 100.000 Kilometer wird nicht abgezogen. „Weiter machte das Gericht deutlich, dass auch die Installation eines von VW angebotenen Software-Updates nichts an dem Schadenersatzanspruch ändere“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Fazit: Gute Chancen auf Schadenersatz bei VW T5
Die Entscheidung des OLG Stuttgart zeigt, dass beim VW T5 wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasrückführung gute Chancen auf Schadenersatz bestehen. „Das ist insbesondere auch für Halter eines VW T5 interessant, die unter dem Code 23M4 einen Rückruf für ihr Fahrzeug erhalten haben, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann, um die Stickoxid-Emissionen zu senken“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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