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VW T5 mit Thermofenster - LG Wiesbaden spricht Schadenersatz zu

Der Käufer eines gebrauchten VW T5 erhält Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.250 Euro plus Zinsen. Das hat das Landgericht Wiesbaden mit Urteil vom 20. August 2025 entschieden (Az. 9 O 58/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wird und VW sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Sein Mandant hatte den VW T5 California Beach als Gebrauchtfahrzeug im April 2022 gekauft. In dem Fahrzeug kommt bei der Abgasrückführung ein Thermofenster zum Einsatz. Dadurch erfolgt die Abgasrückführung nur in diesem definierten Temperaturrahmen vollständig und wird bei niedrigeren und höheren Temperaturen sukzessive reduziert. Folge ist ein höherer Stickoxid-Ausstoß.

Ein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) liegt für das Modell nicht vor; VW bot unter dem Code 23DV aber ein freiwilliges Software-Update an, durch das der Temperaturrahmen des Thermofensters erweitert werden sollte. Der Kläger ließ das Update nicht aufspielen und machte Schadenersatzansprüche geltend.

Der BGH hatte im Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

„Dementsprechend haben wir auf Ersatz des Differenzschadens wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters geklagt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das LG Wiesbaden folgte der Argumentation, dass es sich bei dem verwendeten Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liege vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen verringert wird. VW habe selbst eingeräumt, dass die Abgasrückführung bei dem ursprünglichen Thermofenster nur in einem Bereich zwischen 13 und 35 Grad vollständig arbeitet und die Abgasrückführungsrate bei Temperaturen außerhalb dieses Rahmens graduell reduziert wird. Dies führe unstreitig zu einer Erhöhung der Stickoxid-Emissionen. Umgebungstemperaturen unter 13 Grad seien im Gebiet der EU durchaus üblich, so dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, so das Gericht.

„Dass unser Mandant das Software-Update 23DV nicht installieren ließ, hatte keinen Einfluss auf die Entscheidung. Durch das Update wurde das Temperaturfenster, in dem die Abgasrückführung vollständig arbeitet, zwar auf einen Bereich von 10 bis 45 Grad ausgeweitet. Dennoch könne auch das erweiterte Thermofenster nach Ansicht des LG Wiesbaden immer noch eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellen“, so Rechtsanwalt Gisevius. 

Abgas-Skandal, Automotive

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Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch sei der Kläger auch geschädigt worden, führte das LG Wiesbaden weiter aus. Denn es können davon ausgegangen werden, dass er den VW T5 zumindest nicht zu diesem Preis gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte.

Das LG Wiesbaden folgte der Rechtsprechung des BGH und sprach dem Kläger Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zu. „Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen und das Fahrzeug kann unser Mandant behalten“, so Rechtsanwalt Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz für Käufer eines VW T5 durchgesetzt hat.

Das Urteil des LG Wiesbaden und Entscheidungen anderer Gerichte zeigen, dass die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen beim VW T5 oder anderen Fahrzeugen mit einem Thermofenster durchaus erfolgversprechend ist. Rechtsanwalt Gisevius: „Das gilt umso mehr, nachdem der EuGH mit Urteil vom 1. August 2025 entschieden hat, dass sich die Autohersteller nicht auf eine erteilte Typengenehmigung oder einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen können, wenn sie eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet haben. Dann hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz.“ Zudem hat der EuGH klargestellt, dass der Schadenersatz immer eine angemessene Höhe haben muss. Daher kann sich die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen auch bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung ggf. noch lohnen.

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

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Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.