Die Freude am Kauf eines gebrauchten VW T5 währte nicht lange – ein Motorschaden bahnte sich an. Für den Käufer fand die Angelegenheit dennoch ein gutes Ende. Denn das Landgericht Landshut entschied mit Urteil vom 2. Juli 2025, dass der Verkäufer die Reparaturkosten in Höhe von ca. 14.400 Euro vollständig übernehmen muss (Az. 52 O 3249/22). Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.
„Leider taucht das Problem Motorschaden, auch als Öltod bekannt, immer wieder beim VW T5 auf. Betroffen sind vor allem Modelle der Baujahre 2009 bis 2015 mit 179 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA. Am Ende bleibt oft nur noch der Motortausch und der geht ins Geld. Die Käufer müssen aber nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Es können Schadenersatzansprüche gegen VW oder auch den Händler bestehen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius, der mit der Thematik Motorschaden beim VW T5 bestens vertraut ist und die Interessen zahlreicher T5- und T6-Käufer vertritt.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte sein Mandant den VW T5 Multivan im Januar 2022 als Gebrauchtfahrzeug bei einem Händler erworben. Kaufpreis: 18.890 Euro.
Schon kurz nach der Fahrzeugübergabe tauchten Probleme bei dem T5 auf. Auf dem Display gab es Warnmeldungen bezüglich des Rußpartikelfilters, zum Teil wurde das Fahrzeug auch in den „Motornotlauf“ versetzt und musste abgeschleppt werden. Der Käufer verlangte von dem Verkäufer daher im Februar 2022 die Beseitigung der Mängel. Dieser stellte sich nach einer Untersuchung des Fahrzeugs auf den Standpunkt, dass keine Mängel vorliegen.
Damit gab sich der Käufer nicht zufrieden. Eine Messung zeigte einen deutlich erhöhten Ölverbrauch bei seinem T5. Rechtsanwalt Gisevius: „Der erhöhte Ölverbrauch ist immer ein klares Warnzeichen und am Ende kann der kapitale Motorschaden stehen.“ Ursächlich ist ein ungeeigneter AGR-Kühler. Bei hohen Abgastemperaturen kommt es zu Zersetzungen an den Kühlrippen mit der Folge, dass Splitter in den Motorraum gelangen können und Kolben und Zylinder schädigen. Konsequenz ist ein langsam aber sicher eintretender Motorschaden.
Der Verkäufer zeigte sich dennoch nicht bereit seiner Nacherfüllungspflicht, sprich Beseitigung des Mangels, nachzukommen. „Schließlich hat unser Mandant die notwendigen Reparaturen selbst durchführen lassen. Die Reparaturkosten in Höhe von rund 14.400 Euro haben wir von dem Verkäufer zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die Klage hatte Erfolg. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens entschied das LG Landshut, dass der Verkäufer die Reparaturkosten zuzüglich Zinsen im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht vollständig übernehmen muss.
Automotive, T5 Öltod
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Das Gutachten habe gezeigt, dass bei dem VW T5 des Klägers ein Konstruktionsfehler beim AGR-Kühler vorliegt und das Fahrzeug daher schon zum Zeitpunkt des Kaufes mangelhaft war. Zudem stelle auch schon der nachgewiesene hohe Ölverbrauch von 2,8 Litern / 1000 Kilometer einen Sachmangel dar, führte das Gericht zur Begründung aus.
Der Verkäufer hätte daher den angezeigten Mangel beseitigen müssen. Da er seiner Nacherfüllungspflicht nicht nachgekommen ist, habe der Kläger Anspruch auf Schadenersatz. Der Verkäufer müsse daher die angemessenen Reparaturlosten vollständig übernehmen, entschied das LG Landshut.
„Der Sachverständige hat außerdem bestätigt, dass bei Motoren mit der Kennung CFCA, wie im T5 unseres Mandanten, Konstruktionsmängel des AGR-Kühlers und daraus resultierende Motorschäden bekannt sind“, so Rechtsanwalt Gisevius. Das zeigt, dass betroffene T5-Käufer gute Aussichten auf Schadenersatz haben.
„Innerhalb der Gewährleistungsfrist können sich die Ansprüche gegen den Händler richten. Darüber hinaus können Schadenersatzansprüche auch direkt gegen VW geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Gisevius.
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