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VW T5 - Öltod führt zu Motorschaden

Mit Beginn der Sommerferien starten wieder viele Camper mit ihrem VW T5 in den Urlaub. Gerade auf langen Autobahnfahrten soll der Transporter zuverlässig funktionieren. Umso größer ist der Schock, wenn plötzlich die Öldruckwarnleuchte aufleuchtet, der Motor an Leistung verliert oder im schlimmsten Fall vollständig ausfällt.

Ein Szenario, das Besitzer eines VW T5 2.0 BiTDI schon leidvoll erfahren mussten. Ursache für den Motorschaden ist häufig der sog. Öltod. Unter dem Begriff „Öltod" wird ein kapitaler Motorschaden infolge einer vermehrten Ölverbrennung des Motors verstanden. Der Schaden entwickelt sich häufig schleichend. Zunächst steigt der Ölverbrauch erheblich an. Wird der Motor weiter betrieben, kommt es zu starkem Verschleiß an Kolben, Zylinderlaufbahnen und Kolbenringen bis hin zum vollständigen Motorausfall. „Viele Mandanten berichten zunächst lediglich über steigenden Ölverbrauch. Wenige tausend Kilometer später ist der Motor häufig irreparabel beschädigt", sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der bereits die rechtlichen Interessen zahlreicher T5-Halter in Sachen Öltod vertreten hat.

 

Ungeeigneter AGR-Kühler

 

Besonders häufig wird dieses Schadensbild bei den VW T5 2.0 BiTDI-Motoren mit 132 kW (179 PS) und dem Motorkennbuchstaben CFCA beschrieben, die zwischen 2009 und 2015 verbaut wurden. Die Ursache dafür liegt häufig im Abgasrückführungssystem. Dabei dient der AGR-Kühler dazu, die Temperatur der zurückgeführten Abgase zu reduzieren und damit auch der Reduzierung der Stickoxidemissionen.

Dabei kann es dazu kommen, dass bestimmte AGR-Kühler der CFCA-Motoren den thermischen Belastungen langfristig nicht ausreichend standhalten. Durch die hohen Temperaturen können sich kleinste Partikel aus dem Kühler lösen. Diese gelangen mit dem Abgasstrom zurück in den Motor und wirken dort wie Schleifmittel. Die Folge sind zunehmender Verschleiß der Kolbenringe und Zylinderlaufbahnen, steigender Ölverbrauch und schließlich der sogenannte Öltod. 

 

Typische Warnzeichen

Automotive, T5 Öltod

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Der Motorschaden durch den Öltod kündigt sich häufig an. Fahrer eines VW T5 sollten besonders auf folgende Warnzeichen achten:

  • deutlich steigender Ölverbrauch (teilweise über 0,5 Liter je 1.000 km),
  • häufige Ölstandwarnungen,
  • blauer Rauch beim Kaltstart,
  • Leistungsverlust,
  • unruhiger Motorlauf,
  • Klopf- oder Schleifgeräusche,
  • Motorkontrollleuchte,
  • erhöhter Kraftstoffverbrauch.

Wird der Schaden festgestellt, ist es oft schon zu spät und der Motorschaden ist häufig nur noch eine Frage der Zeit. Die Reparaturkosten liegen dann schnell im fünfstelligen Bereich.

 

Gutachten belegen Konstruktionsfehler

 

Rechtsanwalt Gisevius: „Auf den Reparaturkosten muss der Fahrzeughalter aber nicht sitzenbleiben. Sind Materialschwächen und somit Konstruktionsfehler ursächlich für den Motorschaden, muss sich VW an den Kosten zumindest beteiligen.“ Von den Landgerichten München und Ellwangen eingeholte Sachverständigengutachten stützen das Vorliegen eines Konstruktionsfehlers. Zudem hat das OLG Rostock in einer Verfügung vom 29. Februar 2024 bestätigt, dass ein Konstruktionsfehler vorliegen könnte (Az.: 8 U 300/22).

 

Fazit: Schadenersatz durchsetzen

 

„Die Entscheidungen zeigen, dass beim Öltod nicht automatisch von gewöhnlichem Verschleiß ausgegangen werden kann. Vielmehr kann bei bestimmten CFCA-Motoren ein ungeeigneter  AGR-Kühlers ursächlich sein. Dadurch steigen die Chancen der betroffenen T5-Halter auf Schadenersatz“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/t5-oeltod oder https://www.oeltod-anwalt.de/ 

 

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