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VW T5 Rückruf 23M4 - AG Neumarkt spricht Schadenersatz zu

Unter dem Code 23M4 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Modelle des VW 5 wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückgerufen. Der Käufer eines von dem Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 erhält nun Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises. Das hat das Amtsgericht Neumarkt i.d. OPf. Mit Urteil vom 25. August 2025 entschieden (Az. 2 C 258/25).

„Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und VW sich schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatzansprüche bei einem VW T5 durchgesetzt hat.

Der Kläger hatte den VW T5 im Oktober 2023 als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 24.500 Euro gekauft. Einige Monate später ordnete das KBA unter dem Code 23M4 einen Rückruf für das Modell wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung an. „Da dadurch die Abgasrückführung schon unter normalen Betriebsbedingungen reduziert wird und in der Folge die Stickoxid-Emissionen steigen, haben wir auf Schadenersatz geklagt“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das AG Neumarkt i.d. OPf. gab der Klage statt. Es schloss sich der Argumentation an, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liege vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen reduziert werde. Das sei hier der Fall, denn die Abgasrückführungsrate werde nach Angaben von VW bei Umgebungstemperaturen unter 12 Grad reduziert. 

VW habe zwar ein freiwilliges Software-Update für das Modell angeboten, das das Thermofenster erweitert, so dass die Abgasrückführung erst bei Temperaturen unter 10 und über 34 Grad reduziert werde. Das ändere aber nichts an der Einschätzung, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, so das Gericht. Denn das Software-Update habe an dem vorhandenen Thermofenster kaum etwas geändert. In diesem Zusammenhang von einer Aufweitung des Thermofensters zu sprechen, müsse als bloßer Euphemismus bezeichnet werden, fand das Gericht deutliche Worte.

Trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspreche. Dadurch sei der Kläger geschädigt worden, denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung zumindest nicht zu diesem Preis gekauft hätte, so das AG Neumarkt i.d. OPf.

VW habe zumindest fahrlässig gehandelt und sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Kläger gemäß der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Das Gericht bezifferte den Schadenersatzanspruch mit 10 Prozent des Kaufpreises – 2.450 Euro. Ein Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen, das Fahrzeug kann der Kläger behalten.

Abgas-Skandal, Automotive

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„Wie inzwischen eine Reihe von Gerichtsurteilen zeigt, kann die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster erfolgversprechend sein. Davon können auch Käufer eines VW T5 profitieren, zumal das KBA für bestimmte Modelle unter dem Code 23M4 einen Rückruf angeordnet hat“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.