Wer einen vom Rückruf 23M4 betroffenen VW T5 fährt und bislang noch nicht darauf reagiert hat, wird demnächst erneut Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) oder den Kfz-Zulassungsstellen bekommen. In dem Anschreiben werden sie nachdrücklich aufgefordert werden, das Software-Update installieren zu lassen. Ursprünglich sollte das bis zum 29. Mai 2026 geschehen. Ohne das Update droht der Verlust der Zulassung für den VW T5.
Viele Halter eines betroffenen VW T5 haben Bedenken gegen das Software-Update und befürchten negative Auswirkungen auf den Motor. „Der Rückruf ist allerdings verpflichtend. Wer ihn ignoriert, riskiert tatsächlich den Verlust der Zulassung“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Verwendetes Thermofenster unzulässig
Der Rückruf unter dem Code 23M4 betrifft weltweit über 900.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015. Die Fahrzeuge werden in die Werkstatt gerufen, weil das verwendete Thermofenster nicht den Vorgaben der EU entspricht. „Durch das verwendete Thermofenster wird die Abgasrückführungsrate schon bei Temperaturen reduziert, die im Gebiet der Europäischen Union vernünftigerweise zu erwarten sind. Daher handelt es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung, die entfernt werden muss“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.
Dazu wird das Thermofenster voraussichtlich neu bedatet, damit die Abgasrückführung auch bei niedrigeren Temperaturen vollständig arbeitet. Welche Auswirkungen das auf den Motor hat, ist allerdings ungewiss. „Bislang hat VW regelmäßig argumentiert, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen notwendig ist. Außerdem müssen auch mögliche Auswirkungen des Updates auf den AGR-Kühler berücksichtigt werden. Stichwort plötzlicher Öltod“, kann Rechtsanwalt Gisevius die Sorgen der T5-Halter verstehen.
Zwangsstilllegung droht
Abgas-Skandal, Automotive
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Dennoch wird es jetzt ernst für diejenigen, die das Software-Update bislang noch nicht haben aufspielen lassen. Der ursprüngliche Rückruf ist im September 2024 erfolgt, in der Folge wurden die Halter erneut aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Die Fristsetzung bis zum 29. Mai 2026 ist nun abgelaufen. Daher müssen die betroffenen Fahrer eines VW T5 jetzt handeln, da sonst die Zwangsstilllegung droht.
Fazit: Anspruch auf Schadenersatz
Der BGH hat im Juni 2023 entschieden, dass im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit der Autoherstellers Schadenersatzansprüche bestehen. „Dadurch sind die Chancen auf Schadenersatz gerade bei Fahrzeugen mit dem weitverbreiteten Thermofenster enorm gestiegen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises und kann das Fahrzeug behalten.
BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene Halter eines VW T5 gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/schadenersatz-nach-rueckruf-softwareupdate oder https://motorschaden.de/vw-aktionscode-23m7-23m5-23m4-23m3/

