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VW T5 - Schadenersatz wegen Thermofenster

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24). Demnach hat der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschaden in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

„Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und unser Mandant daher Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

EuGH: Thermofenster können unzulässig sein

Sein Mandant hatte einen VW T5 Multivan mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 im August 2023 als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 22.000 Euro gekauft. In dem Modell kommt ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Dadurch wird die Abgasrückführung bei Temperaturen unter 15 und über 33 Grad zunächst graduell verringert und schließlich vollständig abgeschaltet. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

Der EuGH hat bereits mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie schon unter üblichen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren. Damit stellen auch Thermofenster, die die Abgasrückführungsrate schon bei Temperaturen unter 15 Grad verringern, nach der Rechtsprechung des EuGH eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Freiwilliger Rückruf unter Code 23DV

Unter dem Code 23DV hat VW seit Juni 2023 ein freiwilliges Software-Update für Modelle des VW T5 angeboten, um das Thermofenster neu zu programmieren. „Unser Mandant ließ das Software-Update zwar aufspielen, wir haben aber dennoch Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Denn VW hatte für das Fahrzeug trotz des Thermofensters eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt und damit fälschlicherweise bestätigt, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ein verbindlicher Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

VW argumentierte, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen erforderlich und daher zulässig sei. Somit liege keine unzulässige Abschalteinrichtung vor. Nach der Installation des Software-Updates erfolge die Abgasreinigung in einem Temperaturrahmen zwischen 10 und 45 Grad zu 100 Prozent.

Gericht spricht Schadenersatz zu

Mit dieser Argumentation kam VW beim AG Bonn nicht durch. Der VW T5 des Klägers sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters ausgerüstet, so das Gericht. Das ursprünglich installierte Thermofenster sorge dafür, dass schon bei Temperaturen außerhalb eines Temperaturbereichs von 13 und 35 Grad und damit unter normalen Betriebsbedingungen die Abgasreinigung reduziert werde. Damit handele es sich um eine unzulässige Aschalteinrichtung. Ausnahmen seien nur möglich, um den Motor vor einer unmittelbaren Beschädigung zu schützen. Das sei hier nicht der Fall, führte das Gericht weiter aus. Zudem handele es sich bei dem Thermofenster auch nach dem Update noch um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Der Kläger habe zwar keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Er habe aber nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, so das AG Bonn. Der BGH hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Fahrlässigkeit liege hier vor, denn VW hat mit der Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung unzutreffend bestätigt, dass das Fahrzeug den gesetzliche Vorgaben entspricht. Damit habe VW den Kläger auch geschädigt, denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte, so das Gericht.

Der Kläger habe somit Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen muss. Das AG Bonn bezifferte den Schadenersatzanspruch mit 10 Prozent des Kaufpreises, also 2.200 Euro. Eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen und das Fahrzeug kann der Kläger behalten.

Rückruf des KBA für VW T5 und Crafter

Inzwischen liegt auch ein Rückruf des KBA für Modelle des VW Transporters der Baujahre 2009 bis 2015 vor. Grund für den Rückruf unter dem Code 23M4 ist, dass das Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht den Vorgaben der Europäischen Union und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern entspricht. Der Rückruf gilt entsprechend auch für Modelle des VW Crafter. Zudem gibt es noch weitere VW-Rückrufe-wegen eines unzulässigen Thermofensters.

Rechtsanwalt Gisevius: „Durch die Rechtsprechung des BGH sind die Chancen auf Schadenersatz insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster gestiegen.“

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Aktuelles

VW ruft wegen Brandgefahr verschiedene Elektro-Fahrzeuge unter dem Code 93MU zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Modelle des VW ID.7, ID.3, ID.Buzz und ID.Buzz Cargo aus dem Produktionszeitraum vom 2. September 2023 bis 21. März 2024.

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