Rückrufservice

VW T5 - Schadenersatz wegen Thermofenster

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24). Demnach hat der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschaden in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

„Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und unser Mandant daher Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

EuGH: Thermofenster können unzulässig sein

Sein Mandant hatte einen VW T5 Multivan mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 im August 2023 als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 22.000 Euro gekauft. In dem Modell kommt ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz. Dadurch wird die Abgasrückführung bei Temperaturen unter 15 und über 33 Grad zunächst graduell verringert und schließlich vollständig abgeschaltet. Folge ist ein Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

Der EuGH hat bereits mit Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen unzulässig sind, wenn sie schon unter üblichen Betriebsbedingungen die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren. Damit stellen auch Thermofenster, die die Abgasrückführungsrate schon bei Temperaturen unter 15 Grad verringern, nach der Rechtsprechung des EuGH eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.

Freiwilliger Rückruf unter Code 23DV

Unter dem Code 23DV hat VW seit Juni 2023 ein freiwilliges Software-Update für Modelle des VW T5 angeboten, um das Thermofenster neu zu programmieren. „Unser Mandant ließ das Software-Update zwar aufspielen, wir haben aber dennoch Schadenersatzansprüche geltend gemacht. Denn VW hatte für das Fahrzeug trotz des Thermofensters eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt und damit fälschlicherweise bestätigt, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Ein verbindlicher Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

VW argumentierte, dass das Thermofenster aus Motorschutzgründen erforderlich und daher zulässig sei. Somit liege keine unzulässige Abschalteinrichtung vor. Nach der Installation des Software-Updates erfolge die Abgasreinigung in einem Temperaturrahmen zwischen 10 und 45 Grad zu 100 Prozent.

Gericht spricht Schadenersatz zu

Mit dieser Argumentation kam VW beim AG Bonn nicht durch. Der VW T5 des Klägers sei mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters ausgerüstet, so das Gericht. Das ursprünglich installierte Thermofenster sorge dafür, dass schon bei Temperaturen außerhalb eines Temperaturbereichs von 13 und 35 Grad und damit unter normalen Betriebsbedingungen die Abgasreinigung reduziert werde. Damit handele es sich um eine unzulässige Aschalteinrichtung. Ausnahmen seien nur möglich, um den Motor vor einer unmittelbaren Beschädigung zu schützen. Das sei hier nicht der Fall, führte das Gericht weiter aus. Zudem handele es sich bei dem Thermofenster auch nach dem Update noch um eine unzulässige Abschalteinrichtung.

Der Kläger habe zwar keinen Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Er habe aber nach der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, so das AG Bonn. Der BGH hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Fahrlässigkeit liege hier vor, denn VW hat mit der Ausstellung der Übereinstimmungsbescheinigung unzutreffend bestätigt, dass das Fahrzeug den gesetzliche Vorgaben entspricht. Damit habe VW den Kläger auch geschädigt, denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte, so das Gericht.

Der Kläger habe somit Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegen muss. Das AG Bonn bezifferte den Schadenersatzanspruch mit 10 Prozent des Kaufpreises, also 2.200 Euro. Eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen und das Fahrzeug kann der Kläger behalten.

Rückruf des KBA für VW T5 und Crafter

Inzwischen liegt auch ein Rückruf des KBA für Modelle des VW Transporters der Baujahre 2009 bis 2015 vor. Grund für den Rückruf unter dem Code 23M4 ist, dass das Thermofenster bei der Abgasrückführung nicht den Vorgaben der Europäischen Union und nicht der Rechtsprechung des EuGH vom Juli 2022 zur Verwendung von Thermofenstern entspricht. Der Rückruf gilt entsprechend auch für Modelle des VW Crafter. Zudem gibt es noch weitere VW-Rückrufe-wegen eines unzulässigen Thermofensters.

Rechtsanwalt Gisevius: „Durch die Rechtsprechung des BGH sind die Chancen auf Schadenersatz insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster gestiegen.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene VW-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/anwalt-automotive

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Das Landgericht Offenburg hat Schadenersatzansprüche einer Leasinggesellschaft wegen Verzug bei der Annahme des Fahrzeugs mit Urteil vom 22. August 2024 zurückgewiesen (Az.: 3 O 142/24).

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.