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VW T5 – Schadenersatz wegen Thermofenster – Urteil AG München

Weil in seinem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung im Form eines Thermofensters verbaut ist, hat der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Amtsgericht München mit Urteil vom 12. Juni 2025 entschieden (Az. 211 C 2001/25). Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius hat das Urteil erstritten und damit im Abgasskandal zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T5 bzw. T6 durchgesetzt.

„Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass es sich bei dem Thermofenster in dem VW T5 unseres Mandanten um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 2.490 Euro“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Der Kläger hatte den VW T5 im April 2021 als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 24.900 Euro gekauft. In dem Fahrzeug kommt bei der Abgasrückführung (AGR) ein Thermofenster zum Einsatz. Dadurch arbeitet die AGR nur in dem definierten Temperaturrahmen vollständig. Bei höheren und niedrigeren Temperaturen wird die AGR-Rate reduziert, was zu einem höheren Stickoxid-Ausstoß führt. „Damit stellt das verwendete Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Wir haben daher Schadenersatzansprüche geltend gemacht“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Die Klage hatte Erfolg: Das AG München schloss sich der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21) und des OLG München vom 22. Dezember 2023 an (Az. 9 U 6554/22). Demnach bestehen Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Eine unzulässige Abschalteinrichtung liegt vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen eingeschränkt wird. Dies sei dem verwendeten Thermofenster der Fall. Daran ändere auch die Installation eines freiwilligen Software-Updates nichts.  VW habe trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine Übereinstimmungsbescheinigung für den VW T5 des Klägers ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch sei der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden, denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung zumindest nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte, so das Gericht.

„Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen muss“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das AG München bezifferte den Schadenersatzanspruch mit 10 Prozent des Kaufpreises. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen, das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden.

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Rechtsanwalt Gisevius: „Das Urteil des AG München und die Rechtsprechung des BGH zeigen, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung eines Thermofensters durchzusetzen. Das ist auch besonders für T5-Besitzer interessant, die unter dem Aktionscode 23M4 einen Rückruf für ihr Fahrzeug erhalten haben, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann, um die Stickoxid-Emissionen zu senken.“

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