Rückrufservice

VW T5 Thermofenster - LG Köln spricht Schadenersatz zu - Rückruf Code 23M4

Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.

„Das LG Köln ist damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt, der im Juni 2023 deutlich gemacht hat, dass im Abgasskandal schon Schadenersatzansprüche bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Dadurch sind die Aussichten auf Schadenersatz gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster enorm gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil des LG Köln erstritten und zum wiederholten Male Schadenersatz für Käufer eines VW T5 durchgesetzt hat.

EuGH bewertet Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung

Sein Mandant hatte den VW T5 Transporter im März 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor des Typs EA 189 zum Einsatz. Für das Modell liegt zwar kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor. Allerdings kommt bei dem Fahrzeug ein Thermofenster bei der Abgasrückführung zum Einsatz. „Der EuGH hat bereits im Juli 2022 entschieden, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind, wenn sie unter Betriebsbedingungen wie sie im Gebiet der EU üblicherweise herrschen, die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren. Wir haben daher Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Köln entschied, dass das Thermofenster in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und der Kläger daher gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens habe.

Freiwilliges Software-Update von VW reicht nicht aus

VW habe zwar ein freiwilliges Software-Update angeboten, doch selbst nach der Installation des Updates führe das Thermofenster dazu, dass die Abgasrückführung bei Umgebungstemperaturen unter 10 oder über 34 Grad reduziert wird. Damit sei die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon bei Temperaturen, die im normalen Fahrbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, eingeschränkt. Somit stelle das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, so das LG Köln. Das Thermofenster sei auch nicht notwendig, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und daher auch nicht ausnahmsweise zulässig, stellte das Gericht weiter klar.

Welcher Temperaturbereich unter normalen Betriebsbedingungen zu verstehen ist, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. „Das LG Köln machte jedoch deutlich, dass die normale Spanne auch Außentemperaturen von minus 15 bis plus 40 Grad umfasst“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung für T5 des Klägers

VW habe trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters eine Übereinstimmungsbescheinigung für den T5 des Klägers ausgestellt und damit unzutreffend bescheinigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dadurch sei der Kläger geschädigt worden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte. VW könne sich auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, stellte das Gericht weiter fest.

Nach der Rechtsprechung des BGH habe der Kläger daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen muss. Das LG Köln bezifferte den Schadenersatzanspruch mit 5 Prozent am unteren Rand. Eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen und den T5 muss der Kläger nicht zurückgeben.

VW T5 Rückruf unter Code 23M4

Inzwischen gibt es unter dem Code 23M4 einen Rückruf des KBA für Modelle des VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 wegen der Verwendung eines Thermofensters. „VW hat auch in der Verhandlung vor dem LG Köln behauptet, dass die Verwendung eines Thermofensters aus Motorschutzgründen unerlässlich sei. Sollte das stimmen, stellt sich natürlich die Frage, welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor hat“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Neben dem LG Köln haben auch verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz haben. Rechtsanwalt Gisevius: „Durch die Rechtsprechung des BGH sind die Chancen auf Schadenersatz insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster weiter gestiegen.“

BRÜLLMANN Rechtsanwälte berät von dem Rückruf betroffene VW-Halter gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Hier können Sie unverbindlich Kontakt zu uns aufnehmen.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal, Automotive

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käuferin eines VW Passat mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 hat das Amtsgericht Heilbronn mit Urteil vom 31. Januar 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 3 C 2713/23). Sie erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück. „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass VW in dem Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet und sich damit schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal Schadenersatz bei einem VW Polo mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 16 U 64/22). Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet werde, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – knapp 3.100 Euro.

Wegen erhöhten Stickoxid-Emissionen muss Volvo einen umfangreichen Rückruf durchführen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt am 18. Dezember 2024 veröffentlichte, sind Modelle des Volvo S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2017 bis 2020 von dem Rückruf betroffen.

Für den VW Transporter veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im September 2024 einen Rückruf wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Da der Rückruf Fahrzeuge der Baujahre 2009 bis 2015 betrifft, ist davon auszugehen, dass es sich um den VW T5 handelt. Die betroffenen Fahrzeuge werden unter dem Code 23M4 zurückgerufen.

Ein kleiner Kratzer hier, eine kleine Beule da – bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs kann es oft zu überzogenen Nachforderungen kommen, weil das Fahrzeug vermeintlich nicht ordnungsgemäß gepflegt und gewartet wurde. „Tatsächlich handelt es sich bei leichten Kratzern oder Beulen häufig um ganz gewöhnliche Gebrauchsspuren, für die der Leasingnehmer nicht zur Kasse gebeten werden kann“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLMANN Rechtsanwälte.

Bei e-Modellen des Audi A6, A7 und Q5 kann es zur Überhitzung der Hochvoltbatterie und in Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen. Für die betroffenen Fahrzeuge gibt es unter dem Code 93AB deshalb einen Rückruf, der vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht wird.