Schadenersatz beim VW T5: Das Landgericht Köln hat mit aktuellen Urteil entschieden, dass der Käufer eines VW T5 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat (Az.: 18 O 334/24). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung, das in dem T5 zum Einsatz kommt.
„Das LG Köln ist damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gefolgt, der im Juni 2023 deutlich gemacht hat, dass im Abgasskandal schon Schadenersatzansprüche bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Dadurch sind die Aussichten auf Schadenersatz gerade bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster enorm gestiegen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil des LG Köln erstritten und zum wiederholten Male Schadenersatz für Käufer eines VW T5 durchgesetzt hat.
EuGH bewertet Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung
Sein Mandant hatte den VW T5 Transporter im März 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor des Typs EA 189 zum Einsatz. Für das Modell liegt zwar kein verpflichtender Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vor. Allerdings kommt bei dem Fahrzeug ein Thermofenster bei der Abgasrückführung zum Einsatz. „Der EuGH hat bereits im Juli 2022 entschieden, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind, wenn sie unter Betriebsbedingungen wie sie im Gebiet der EU üblicherweise herrschen, die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems reduzieren. Wir haben daher Anspruch auf Schadenersatz geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Das LG Köln entschied, dass das Thermofenster in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und der Kläger daher gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens habe.
Freiwilliges Software-Update von VW reicht nicht aus
VW habe zwar ein freiwilliges Software-Update angeboten, doch selbst nach der Installation des Updates führe das Thermofenster dazu, dass die Abgasrückführung bei Umgebungstemperaturen unter 10 oder über 34 Grad reduziert wird. Damit sei die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon bei Temperaturen, die im normalen Fahrbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, eingeschränkt. Somit stelle das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung dar, so das LG Köln. Das Thermofenster sei auch nicht notwendig, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und daher auch nicht ausnahmsweise zulässig, stellte das Gericht weiter klar.
Welcher Temperaturbereich unter normalen Betriebsbedingungen zu verstehen ist, ist in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. „Das LG Köln machte jedoch deutlich, dass die normale Spanne auch Außentemperaturen von minus 15 bis plus 40 Grad umfasst“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Unzutreffende Übereinstimmungsbescheinigung für T5 des Klägers
VW habe trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters eine Übereinstimmungsbescheinigung für den T5 des Klägers ausgestellt und damit unzutreffend bescheinigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Dadurch sei der Kläger geschädigt worden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte. VW könne sich auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, stellte das Gericht weiter fest.
Nach der Rechtsprechung des BGH habe der Kläger daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen muss. Das LG Köln bezifferte den Schadenersatzanspruch mit 5 Prozent am unteren Rand. Eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen und den T5 muss der Kläger nicht zurückgeben.
VW T5 Rückruf unter Code 23M4
Inzwischen gibt es unter dem Code 23M4 einen Rückruf des KBA für Modelle des VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 wegen der Verwendung eines Thermofensters. „VW hat auch in der Verhandlung vor dem LG Köln behauptet, dass die Verwendung eines Thermofensters aus Motorschutzgründen unerlässlich sei. Sollte das stimmen, stellt sich natürlich die Frage, welche Auswirkungen ein Software-Update auf den Motor hat“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Neben dem LG Köln haben auch verschiedene Oberlandesgerichte entschieden, dass Käufer eines VW T5 Anspruch auf Schadenersatz haben. Rechtsanwalt Gisevius: „Durch die Rechtsprechung des BGH sind die Chancen auf Schadenersatz insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster weiter gestiegen.“
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