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VW T5 und der plötzliche Öltod

Eine Autopanne auf der Fahrt in den Urlaub ist immer ärgerlich. Deutlich mehr als ärgerlich ist es, wenn es nicht nur ein kleinerer Defekt ist, sondern der Motor den sog. plötzlichen Öltod gestorben ist. Eine Erfahrung, die Fahrer eines VW T5 immer wieder machen müssen. Die auch gerade bei Campern beliebte Version California des T5 ist dabei keine Ausnahme. Ob es mit dem „Bulli“ in die Berge oder ans Meer gehen soll – die Gefahr des Öltods fährt mit.

Betroffen vom Öltod ist der VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 2.0 BiTDI-Motor mit 179 PS (132 kw). Der Motor trägt die Kennbuchstaben CFCA. Ein deutliches Warnzeichen ist ein steigender Ölverbrauch. Doch wenn der erhöhte Ölverbrauch registriert wird, ist es oft schon zu spät und der Motorschaden kündigt sich bereits an.

Hintergrund für den Öltod ist ein Problem mit dem AGR-Kühler. Aufgrund der hohen Abgastemperaturen kommt es zu Korrosionsprozessen und feine Splitter gelangen in den Motorraum und beschädigen Kolben und Zylinder. Das Ergebnis ist ein kapitaler Motorschaden, der oft schon auftritt, bevor der T5 überhaupt 100.000 Kilometer auf den Straßen zurückgelegt hat.

Doch obwohl VW das Problem bekannt ist, zeigt sich der Konzern alles andere als kulant. Denn wer den AGR-Kühler rechtzeitig austauschen lässt, um dem Motorschaden zuvorzukommen, muss die Kosten selbst tragen. VW will sich an den Kosten für den Austausch nicht beteiligen und argumentiert, dass kein Schaden vorliegt. Dass der Schaden in Form des plötzlichen Öltods auftritt, ist allerdings nur eine Frage der Zeit und dann ist es mit einem Austausch des Kühlers nicht mehr getan.

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, kennt sich mit der Öltod-Thematik beim T5 aus. „Wer auf ein freiwilliges Entgegenkommen von VW hofft, wird regelmäßig enttäuscht. Von dieser Haltung sollten sich die T5-Fahrer jedoch nicht abschrecken lassen. Die Fahrzeuge weisen einen bauartbedingten Sachmangel auf und dementsprechend haben die Verbraucher einen Anspruch auf Beseitigung dieses Mangels. Ist das nicht möglich, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtanwalt Gisevius, der schon zahlreiche T5-Fahrer vertreten hat. Weitere Informationen zu ihren Möglichkeiten und Schadenersatzansprüchen finden geschädigte T5- und T6-Fahrer unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Gerne holen wir auch eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

Der Abgasskandal hat den VW Phaeton erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 7. Januar 2025 veröffentlichte, muss VW weltweit mehr als 91.000 Phaeton der Baujahre 2004 bis 2008 zurückrufen. In Deutschland sind rund 9.400 VW Phaeton betroffen.

Der Öltod ist ein Bekannter, der regelmäßig beim VW T5 mitfährt und zu einem kapitalen Motorschaden führen kann. Das OLG Rostock hat in einer Verfügung vom 29. Februar 2024 bestätigt, dass ein Konstruktionsfehler für den Mangel verantwortlich sein könnte (Az.: 8 U 300/22).

Wegen Software-Problemen ruft Mazda in Deutschland rund 11.000 Mazda CX-60 zurück. Bei den betroffenen Fahrzeugen können ernstzunehmende Probleme auftreten und Systeme ganz oder teilweise ausfallen, z.B. springt der Verbrenner-Motor nicht mehr, die Kühlung für die Hochvoltbatterie fällt aus oder die Rundumkamera funktioniert nicht.

Volkswagen hat nach Informationen von Spiegel online Bewegungsprofile von 800.000 E-Autos sowie Kontaktinformationen zu den jeweiligen Besitzern online gestellt und für jedermann zugänglich gemacht. Betroffen sind App-Nutzer weltweit.

Immer mehr Diesel, insbesonders in der Schadstoffklasse Euro 6, scheitern an der Abgasuntersuchung. Die Grenzwerte in Bezug auf Feinstaub werden nicht eingehalten und nicht selten muss der Dieselpartikelfilter ausgetauscht werden. Allerdings: Es gibt Anzeichen, dass die Kosten dafür wohl vom Hersteller übernommen werden müssen.Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir gern zur Verfügung. Einen ausführlichen Artikel zum Thema können Sie hier lesen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat am 25.11.2024 einen weiteren Rückruf für den Porsche Taycan wegen Problemen mit der Hochvoltbatterie veröffentlicht. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code ARB6 durchgeführt und betrifft Modelle des Porsche Taycan der Baujahre 2019 bis 2024.