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VW T5 und der plötzliche Öltod

Eine Autopanne auf der Fahrt in den Urlaub ist immer ärgerlich. Deutlich mehr als ärgerlich ist es, wenn es nicht nur ein kleinerer Defekt ist, sondern der Motor den sog. plötzlichen Öltod gestorben ist. Eine Erfahrung, die Fahrer eines VW T5 immer wieder machen müssen. Die auch gerade bei Campern beliebte Version California des T5 ist dabei keine Ausnahme. Ob es mit dem „Bulli“ in die Berge oder ans Meer gehen soll – die Gefahr des Öltods fährt mit.

Betroffen vom Öltod ist der VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 2.0 BiTDI-Motor mit 179 PS (132 kw). Der Motor trägt die Kennbuchstaben CFCA. Ein deutliches Warnzeichen ist ein steigender Ölverbrauch. Doch wenn der erhöhte Ölverbrauch registriert wird, ist es oft schon zu spät und der Motorschaden kündigt sich bereits an.

Hintergrund für den Öltod ist ein Problem mit dem AGR-Kühler. Aufgrund der hohen Abgastemperaturen kommt es zu Korrosionsprozessen und feine Splitter gelangen in den Motorraum und beschädigen Kolben und Zylinder. Das Ergebnis ist ein kapitaler Motorschaden, der oft schon auftritt, bevor der T5 überhaupt 100.000 Kilometer auf den Straßen zurückgelegt hat.

Doch obwohl VW das Problem bekannt ist, zeigt sich der Konzern alles andere als kulant. Denn wer den AGR-Kühler rechtzeitig austauschen lässt, um dem Motorschaden zuvorzukommen, muss die Kosten selbst tragen. VW will sich an den Kosten für den Austausch nicht beteiligen und argumentiert, dass kein Schaden vorliegt. Dass der Schaden in Form des plötzlichen Öltods auftritt, ist allerdings nur eine Frage der Zeit und dann ist es mit einem Austausch des Kühlers nicht mehr getan.

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, kennt sich mit der Öltod-Thematik beim T5 aus. „Wer auf ein freiwilliges Entgegenkommen von VW hofft, wird regelmäßig enttäuscht. Von dieser Haltung sollten sich die T5-Fahrer jedoch nicht abschrecken lassen. Die Fahrzeuge weisen einen bauartbedingten Sachmangel auf und dementsprechend haben die Verbraucher einen Anspruch auf Beseitigung dieses Mangels. Ist das nicht möglich, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtanwalt Gisevius, der schon zahlreiche T5-Fahrer vertreten hat. Weitere Informationen zu ihren Möglichkeiten und Schadenersatzansprüchen finden geschädigte T5- und T6-Fahrer unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Gerne holen wir auch eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

VW ruft unter dem Code 93FK Plug-in-Hybride des VW Touareg wegen Brandgefahr zurück. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum vom 27. September 2018 bis 21. August 2024. 

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.