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VW T5 und der plötzliche Öltod

22.08.2022

Eine Autopanne auf der Fahrt in den Urlaub ist immer ärgerlich. Deutlich mehr als ärgerlich ist es, wenn es nicht nur ein kleinerer Defekt ist, sondern der Motor den sog. plötzlichen Öltod gestorben ist. Eine Erfahrung, die Fahrer eines VW T5 immer wieder machen müssen. Die auch gerade bei Campern beliebte Version California des T5 ist dabei keine Ausnahme. Ob es mit dem „Bulli“ in die Berge oder ans Meer gehen soll – die Gefahr des Öltods fährt mit.

Betroffen vom Öltod ist der VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 2.0 BiTDI-Motor mit 179 PS (132 kw). Der Motor trägt die Kennbuchstaben CFCA. Ein deutliches Warnzeichen ist ein steigender Ölverbrauch. Doch wenn der erhöhte Ölverbrauch registriert wird, ist es oft schon zu spät und der Motorschaden kündigt sich bereits an.

Hintergrund für den Öltod ist ein Problem mit dem AGR-Kühler. Aufgrund der hohen Abgastemperaturen kommt es zu Korrosionsprozessen und feine Splitter gelangen in den Motorraum und beschädigen Kolben und Zylinder. Das Ergebnis ist ein kapitaler Motorschaden, der oft schon auftritt, bevor der T5 überhaupt 100.000 Kilometer auf den Straßen zurückgelegt hat.

Doch obwohl VW das Problem bekannt ist, zeigt sich der Konzern alles andere als kulant. Denn wer den AGR-Kühler rechtzeitig austauschen lässt, um dem Motorschaden zuvorzukommen, muss die Kosten selbst tragen. VW will sich an den Kosten für den Austausch nicht beteiligen und argumentiert, dass kein Schaden vorliegt. Dass der Schaden in Form des plötzlichen Öltods auftritt, ist allerdings nur eine Frage der Zeit und dann ist es mit einem Austausch des Kühlers nicht mehr getan.

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, kennt sich mit der Öltod-Thematik beim T5 aus. „Wer auf ein freiwilliges Entgegenkommen von VW hofft, wird regelmäßig enttäuscht. Von dieser Haltung sollten sich die T5-Fahrer jedoch nicht abschrecken lassen. Die Fahrzeuge weisen einen bauartbedingten Sachmangel auf und dementsprechend haben die Verbraucher einen Anspruch auf Beseitigung dieses Mangels. Ist das nicht möglich, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtanwalt Gisevius, der schon zahlreiche T5-Fahrer vertreten hat. Weitere Informationen zu ihren Möglichkeiten und Schadenersatzansprüchen finden geschädigte T5- und T6-Fahrer unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Gerne holen wir auch eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal

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