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VW T5 und der plötzliche Öltod

Eine Autopanne auf der Fahrt in den Urlaub ist immer ärgerlich. Deutlich mehr als ärgerlich ist es, wenn es nicht nur ein kleinerer Defekt ist, sondern der Motor den sog. plötzlichen Öltod gestorben ist. Eine Erfahrung, die Fahrer eines VW T5 immer wieder machen müssen. Die auch gerade bei Campern beliebte Version California des T5 ist dabei keine Ausnahme. Ob es mit dem „Bulli“ in die Berge oder ans Meer gehen soll – die Gefahr des Öltods fährt mit.

Betroffen vom Öltod ist der VW T5 der Baujahre 2009 bis 2015 mit 2.0 BiTDI-Motor mit 179 PS (132 kw). Der Motor trägt die Kennbuchstaben CFCA. Ein deutliches Warnzeichen ist ein steigender Ölverbrauch. Doch wenn der erhöhte Ölverbrauch registriert wird, ist es oft schon zu spät und der Motorschaden kündigt sich bereits an.

Hintergrund für den Öltod ist ein Problem mit dem AGR-Kühler. Aufgrund der hohen Abgastemperaturen kommt es zu Korrosionsprozessen und feine Splitter gelangen in den Motorraum und beschädigen Kolben und Zylinder. Das Ergebnis ist ein kapitaler Motorschaden, der oft schon auftritt, bevor der T5 überhaupt 100.000 Kilometer auf den Straßen zurückgelegt hat.

Doch obwohl VW das Problem bekannt ist, zeigt sich der Konzern alles andere als kulant. Denn wer den AGR-Kühler rechtzeitig austauschen lässt, um dem Motorschaden zuvorzukommen, muss die Kosten selbst tragen. VW will sich an den Kosten für den Austausch nicht beteiligen und argumentiert, dass kein Schaden vorliegt. Dass der Schaden in Form des plötzlichen Öltods auftritt, ist allerdings nur eine Frage der Zeit und dann ist es mit einem Austausch des Kühlers nicht mehr getan.

Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, kennt sich mit der Öltod-Thematik beim T5 aus. „Wer auf ein freiwilliges Entgegenkommen von VW hofft, wird regelmäßig enttäuscht. Von dieser Haltung sollten sich die T5-Fahrer jedoch nicht abschrecken lassen. Die Fahrzeuge weisen einen bauartbedingten Sachmangel auf und dementsprechend haben die Verbraucher einen Anspruch auf Beseitigung dieses Mangels. Ist das nicht möglich, können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtanwalt Gisevius, der schon zahlreiche T5-Fahrer vertreten hat. Weitere Informationen zu ihren Möglichkeiten und Schadenersatzansprüchen finden geschädigte T5- und T6-Fahrer unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Gerne holen wir auch eine Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung ein. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/vw-abgasskandal

Abgas-Skandal, Automotive, T5 Öltod

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Aktuelles

Unter dem Code 25SC4 ruft Ford allein in Deutschland mehr als 67.000 Ford Kuga (PHEV) aus dem Produktionszeitraum August 2019 bis Juni 2026 zurück. Grund für den Rückruf ist, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann. Nun hat das Landgericht Regensburg mit Versäumnisurteil vom 27. Juli 2026 (Az. 84 O 872/26) entschieden, dass ein betroffener Ford-Kunde Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags hat. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Ford hat inzwischen Einspruch eingelegt.

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Der sogenannte „Öltod“ beim VW T5 ist für betroffene Fahrzeughalter ein besonders ärgerliches und kostspieliges Problem. Betroffen sind insbesondere T5 aus den Baujahren 2009 bis 2015  mit dem 2.0 BiTDI-Motor und dem Motorkennbuchstaben CFCA. Das Schadensbild beginnt häufig mit einem auffällig steigenden Motorölverbrauch und kann schließlich in einem kapitalen Motorschaden enden.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Feuchtigkeit in Wohnmobilen, Transportern und anderen Fahrzeugen ist nicht nur ein Ärgernis, sondern kann zu teuren Folgeschäden führen. Die Gründe für den Feuchtigkeitseintritt können vielfältig sein, strittig ist oft, wer für die Kosten aufkommen muss. „Liegt ein Konstruktionsfehler vor, muss in der Regel der Autohersteller oder der Händler die Kosten für die notwendigen Reparaturen übernehmen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.