Rückrufservice

VW T6 - Druck beim Rückruf 23Z7

T6-Besitzer, die das Update 23Z7 durchführen lassen müssen und das aber eigentlich aus nachvollziehbaren Gründen ganz und gar nicht wollen, haben in diesen Tagen etwas unangenehme Post von ihren Zulassungsstellen bekommen.

Die für die Zulassung von Fahrzeugen zuständige Behörde fordert die Bulli-Fahrer letztmalig auf, das Update durchführen zu lassen

in einer VW-Vertragswerkstatt und innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung am 6. Januar 2021 dies der Behörde mitzuteilen. Vorgelegt werden muss dabei eine ausgefüllte Mängelkarte  oder das Gutachten eines amtlich bestellten Sachverständigen für den Straßenverkehr. Wer das Update nicht machen lässt, bzw. die erforderlichen Dokumente (Gutachten oder ausgefüllte Mängelkarte) nicht beibringen kann, steht nach Ablauf der 10-Tagefrist ohne Zulassung da. Heißt: Das Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Raum – selbst das Parken – ist untersagt „da die festgestellten Mängel in ihrer Auswirkung eine Gefährdung / Belästigung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

 

Die Kosten für den Zulassungsentzug haben die Fahrzeugbesitzer zu tragen – diese liegen je nach Landratsamt zwischen 14,30 und 286,00 Euro. Rechtsanwalt Gisevius: „Die Zulassungsstellen ziehen jetzt die Daumenschrauben an!“ Nach Meinung des „Öltod-Anwalts“ ist es aber interessant zu sehen, dass deutsche Zulassungsstellen den Fahrzeugmangel „Konformitätsabweichung“  mittlerweile als Gefährdung des Straßenverkehrs einstufen, obwohl immer noch nicht klar ist, was – rein technisch – unter einer Konformitätsabweichung zu verstehen ist. Fakt ist, dass das im April 2019 veröffentlichte Rückrufaktion Autos betrifft, deren Stickoxid-Ausstöße nicht den EU-Grenzwerten entsprechen. O-Ton KBA: „Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“.

Gisevius: „Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Updates z.B. die Taktung des AGR-Ventils erhöht wird – dies geht auf Kosten der Lebensdauer des gesamten Systems. Wer tritt für diesen Schaden ein?“

Die Durchführung des Updates wirkt sich juristisch nicht auf Schadenersatzansprüche aus. Übrigens: Nach dem Auslieferungsstopp zugelassene T6 müssen dieses Update nicht machen – hier wurden entsprechende „Anpassungen“ schon während der Wartezeit erledigt.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.