Rückrufservice

VW T6 - Druck beim Rückruf 23Z7

T6-Besitzer, die das Update 23Z7 durchführen lassen müssen und das aber eigentlich aus nachvollziehbaren Gründen ganz und gar nicht wollen, haben in diesen Tagen etwas unangenehme Post von ihren Zulassungsstellen bekommen.

Die für die Zulassung von Fahrzeugen zuständige Behörde fordert die Bulli-Fahrer letztmalig auf, das Update durchführen zu lassen

in einer VW-Vertragswerkstatt und innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung am 6. Januar 2021 dies der Behörde mitzuteilen. Vorgelegt werden muss dabei eine ausgefüllte Mängelkarte  oder das Gutachten eines amtlich bestellten Sachverständigen für den Straßenverkehr. Wer das Update nicht machen lässt, bzw. die erforderlichen Dokumente (Gutachten oder ausgefüllte Mängelkarte) nicht beibringen kann, steht nach Ablauf der 10-Tagefrist ohne Zulassung da. Heißt: Das Bewegen des Fahrzeugs im öffentlichen Raum – selbst das Parken – ist untersagt „da die festgestellten Mängel in ihrer Auswirkung eine Gefährdung / Belästigung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen.

 

Die Kosten für den Zulassungsentzug haben die Fahrzeugbesitzer zu tragen – diese liegen je nach Landratsamt zwischen 14,30 und 286,00 Euro. Rechtsanwalt Gisevius: „Die Zulassungsstellen ziehen jetzt die Daumenschrauben an!“ Nach Meinung des „Öltod-Anwalts“ ist es aber interessant zu sehen, dass deutsche Zulassungsstellen den Fahrzeugmangel „Konformitätsabweichung“  mittlerweile als Gefährdung des Straßenverkehrs einstufen, obwohl immer noch nicht klar ist, was – rein technisch – unter einer Konformitätsabweichung zu verstehen ist. Fakt ist, dass das im April 2019 veröffentlichte Rückrufaktion Autos betrifft, deren Stickoxid-Ausstöße nicht den EU-Grenzwerten entsprechen. O-Ton KBA: „Konformitätsabweichung führt zur Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“.

Gisevius: „Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen des Updates z.B. die Taktung des AGR-Ventils erhöht wird – dies geht auf Kosten der Lebensdauer des gesamten Systems. Wer tritt für diesen Schaden ein?“

Die Durchführung des Updates wirkt sich juristisch nicht auf Schadenersatzansprüche aus. Übrigens: Nach dem Auslieferungsstopp zugelassene T6 müssen dieses Update nicht machen – hier wurden entsprechende „Anpassungen“ schon während der Wartezeit erledigt.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

 

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.