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VW T6 im Abgasskandal - LG Bremen spricht Schadenersatz ZU

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Der Kläger hatte den VW T6 Multivan im April 2017 zum Preis von ca. 87.000 Euro als Neufahrzeug gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So werde u.a. die Abgasrückführungsrate in Abhängigkeit vom Umgebungsluftdruck ab einer Höhe von ca. 1.000 Meter reduziert.

 

VW T6 mit unzulässiger Abschalteinrichtung

 

Das LG Bremen bestätigte, dass es sich bei dieser Funktion um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und folgte der Rechtsprechung des OLG Bremen vom 20.09.2024 – Az. 2 U 77/22. Denn durch diese Funktion werde die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die im Fahrzeugbetrieb zu erwarten sind, reduziert. Daher handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Ob noch weitere unzulässige Abschalteinrichtungen, z.B. in Form eines Thermofensters vorliegen, sei daher nicht von Belang, so das LG Bremen.

Denn VW habe für das Fahrzeug eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Der Kläger sei dadurch auch geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz.

 

Kläger erhält 10 Prozent des Kaufpreises zurück

Abgas-Skandal, Automotive

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„Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit des Herstellers nicht vollständig rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer gemäß der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen muss“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das LG Bremen bezifferte den Schadenersatzanspruch mit 10 Prozent des Kaufpreises, also etwa 8.700 Euro. Den VW T6 kann der Kläger behalten und eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen rund 62.500 Kilometer wird nicht abgezogen.

 

OLG München spricht ebenfalls Schadenersatz zu

 

In einem vergleichbaren, von Rechtsanwalt Gisevius geführten Verfahren, hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 17. September 2025 Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises zugesprochen. „Auch das OLG München stellte fest, dass es sich bei einer Reduzierung der Abgasrückführungsrate in Abhängigkeit vom Umgebungsluftdruck um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt“, so Rechtsanwalt Gisevius, der mehrfach Schadenersatzansprüche bei einem VW T6 erstritten hat.

Die aktuellen Urteile zeigen, dass bei einem VW T6 gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte bietet eine kostenlose Ersteinschätzung der rechtlichen Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.

Beim Gebrauchtwagenkauf kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen. Kaum ist die Tinte auf dem Kaufvertrag getrocknet, treten bei dem Auto Mängel auf, obwohl bei der Probefahrt noch alles in Ordnung schien. „In solchen Fällen können die Käufer von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das gilt auch, wenn das Auto vom Verkäufer als Bastlerfahrzeug angeboten wurde, wie ein Urteil des OLG Celle vom 11. Februar 2026 zeigt (Az. 7 U 46/25).

Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.

Mit Beginn der Sommerferien starten wieder viele Camper mit ihrem VW T5 in den Urlaub. Gerade auf langen Autobahnfahrten soll der Transporter zuverlässig funktionieren. Umso größer ist der Schock, wenn plötzlich die Öldruckwarnleuchte aufleuchtet, der Motor an Leistung verliert oder im schlimmsten Fall vollständig ausfällt.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.