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VW T6 im Abgasskandal - LG Hamburg spricht Schadenersatz zu

Volkswagen musste im Abgasskandal um den VW T6 mit dem Dieselmotor EA 288 eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 2. Juli 2021, dass in einem VW T6 Multivan eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW Schadenersatz leisten muss (Az.: 305 O 266/20).

Der Kläger hatte den VW T6 Multivan 2.0 Liter TDI mit dem Motor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 im Juli 2017 gebraucht gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Motor ist die sog. Fahrkurvenerkennung implementiert. Mit dieser Funktion wird anhand verschiedener Parameter erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, werde eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im realen Straßenverkehr werde die Zufuhr jedoch reduziert und die Emissionen stiegen wieder an, so der Kläger.

Das Gericht folgte weitgehend den Ausführungen des Klägers. Er habe hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert. VW habe den Vorwurf nicht entkräften können. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das LG Hamburg.

Der Dieselmotor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. Immer mehr Gerichte kommen zu der Überzeugung, dass auch im EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, und verurteilen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz.

„Der Abgasskandal ist auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 und damit auch beim VW T6 angekommen. Betroffene VW-Kunden haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt hat. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat im Abgasskandal mit Urteil vom 12. Mai 2025 ein weiteres Mal einem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 260/22). Da in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasrückführung zum Einsatz komme, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent das Kaufpreises, entschied das Gericht.

Zehn Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines Skoda Octavia zurück. Da in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wurde, habe der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, entschied das Landgericht Trier mit Urteil vom 7. März 2025 (Az.: 1 S 64/24).

7,5 Prozent des Kaufpreises erhält der Käufer eines VW T5 zurück. Das hat das AG Leipzig mit Urteil vom 26. Mai 2025 entschieden (Az. 104 C 6301/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet wird.

Das OLG Nürnberg hat im Abgasskandal mit Urteil vom 24. April 2025 Schadenersatz bei einem Audi A4 zugesprochen (Az. 16 U 1447/24). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz.

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 6. Februar 2025 Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens zugesprochen (Az. 29 U 1068/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet wird.

Im Abgasskandal hat das OLG München mit Urteil vom 5. Dezember 2024 Schadenersatz bei einem VG Golf VII 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az. 29 U 8707/21).