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VW T6 im Abgasskandal - LG Hamburg spricht Schadenersatz zu

Volkswagen musste im Abgasskandal um den VW T6 mit dem Dieselmotor EA 288 eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 2. Juli 2021, dass in einem VW T6 Multivan eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW Schadenersatz leisten muss (Az.: 305 O 266/20).

Der Kläger hatte den VW T6 Multivan 2.0 Liter TDI mit dem Motor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 im Juli 2017 gebraucht gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Motor ist die sog. Fahrkurvenerkennung implementiert. Mit dieser Funktion wird anhand verschiedener Parameter erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, werde eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im realen Straßenverkehr werde die Zufuhr jedoch reduziert und die Emissionen stiegen wieder an, so der Kläger.

Das Gericht folgte weitgehend den Ausführungen des Klägers. Er habe hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert. VW habe den Vorwurf nicht entkräften können. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das LG Hamburg.

Der Dieselmotor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. Immer mehr Gerichte kommen zu der Überzeugung, dass auch im EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, und verurteilen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz.

„Der Abgasskandal ist auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 und damit auch beim VW T6 angekommen. Betroffene VW-Kunden haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt hat. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.