Rückrufservice

VW T6 im Abgasskandal - LG Hamburg spricht Schadenersatz zu

Volkswagen musste im Abgasskandal um den VW T6 mit dem Dieselmotor EA 288 eine weitere Niederlage hinnehmen. Das Landgericht Hamburg entschied mit Urteil vom 2. Juli 2021, dass in einem VW T6 Multivan eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW Schadenersatz leisten muss (Az.: 305 O 266/20).

Der Kläger hatte den VW T6 Multivan 2.0 Liter TDI mit dem Motor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 im Juli 2017 gebraucht gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend. In dem Motor ist die sog. Fahrkurvenerkennung implementiert. Mit dieser Funktion wird anhand verschiedener Parameter erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, werde eine ausreichende Menge des Harnstoffs AdBlue eingespritzt, um den Stickoxid-Ausstoß zu reduzieren. Im realen Straßenverkehr werde die Zufuhr jedoch reduziert und die Emissionen stiegen wieder an, so der Kläger.

Das Gericht folgte weitgehend den Ausführungen des Klägers. Er habe hinreichend greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert. VW habe den Vorwurf nicht entkräften können. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das LG Hamburg.

Der Dieselmotor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird in Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Skoda und Seat bis zwei Liter Hubraum eingesetzt. Immer mehr Gerichte kommen zu der Überzeugung, dass auch im EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird, und verurteilen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz.

„Der Abgasskandal ist auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 und damit auch beim VW T6 angekommen. Betroffene VW-Kunden haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, der Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt hat. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0 800 000 1959
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Audi beginnt mit einem groß angelegten Rückruf, von dem weltweit rund 600.000 Fahrzeuge und in Deutschland ca. 180.000 Fahrzeuge betroffen sind. Grund für die Rückrufe ist die Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. Probleme bei der Abgasrückführung (AGR). Audi führt die Rückrufe unter den Codes 23BK und 23DW durch.

Die Skoda-Modelle Fabia und Roomster der Baujahre 2008 bis 2015 sind von einem Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Der Rückruf wird unter dem Hersteller-Code 23FG durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) überwacht.

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.