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VW T6 im Abgasskandal - OLG Frankfurt spricht Schadenersatz zu

Im Abgasskandal erhält der Käufer eines VW T6 Schadenersatz. Da in dem VW-Bus eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters zum Einsatz kommt, habe der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG Frankfurt mit Urteil vom 8. August 2024 (Az.: 6 U 35/21).

„Das OLG Frankfurt ist der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 gefolgt, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Da damit keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden muss, lassen sich Schadenersatzansprüche besser durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

In dem Verfahren ging es um das Thermofenster bei einem VW T6 mit dem Dieselmotor des Typs EA 288. Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nur bei Umgebungstemperaturen zwischen 12 und 39 Grad zu 100 Prozent aktiv ist. Bei höheren oder niedrigeren Temperaturen wird sie reduziert und schließlich ganz abgeschaltet. Das führt zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen. „Wir haben für unseren Mandanten daher auf Schadenersatz geklagt“, so Rechtsanwalt Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Frankfurt stellte fest, dass in dem VW T6 des Klägers unstreitig ein Thermofenster zum Einsatz kommt und dass es sich dabei um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Denn die Abgasrückführung werde schon bei Temperaturen unter 12 Grad und damit bei Temperaturen wie sie in der Europäischen Union üblich sind, reduziert. Eine Funktion, die die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter normalen Betriebsbedingungen verringert, sei unzulässig, machte das OLG deutlich. VW habe trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt und damit fehlerhaft bescheinigt, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dabei könne sich VW auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, führte das OLG Frankfurt weiter aus.

Damit habe VW den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass der Kläger den T6 nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte, wenn er von der unzulässigen Abschalteinrichtung Kenntnis gehabt hätte, führte das OLG Frankfurt aus. Der Kläger habe gemäß der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, den das OLG mit 5 Prozent des Kaufpreises bezifferte. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen und seinen T6 kann der Kläger behalten.

„Die Rechtsprechung des BGH, dass Schadenersatzansprüche schon bei Fahrlässigkeit der Autoherstellers bestehen, zeigt Wirkung. Neben dem OLG Frankfurt haben z.B. auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Hamm oder Dresden Schadenersatz beim VW T6 zugesprochen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.