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VW T6 - LG Freiburg spricht Schadenersatz im Abgasskandal zu

Der Käufer eines VW T6 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das Landgericht Freiburg mit Urteil vom 2. November 2021 entschieden (Az.: 14 O 104/21). Das Gericht ist zu der Überzeugung gekommen, dass in dem VW T6 Multivan des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW daher Schadenersatz leisten muss.

Der Kläger hatte den VW T6 Multivan 2.0 TDI im Februar 2017 gebraucht gekauft. In dem „Bulli“ ist der Dieselmotor des Typs EA 288 verbaut. Der EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal hinlänglich bekannt gewordenen Motors EA 189.

Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil auch in dem VW T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut seien. So erkenne die Motorsteuerung, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Zudem werde die Zufuhr des für die Abgasreinigung notwendigen Harnstoffs AdBlue unter bestimmten Betriebsbedingungen optimiert. Darüber hinaus komme bei der Abgasrückführung ein Thermofenster zum Einsatz. Im Ergebnis führe dies dazu, dass der Stickoxid-Ausstoß unter normalen Betriebsbedingungen im realen Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus.

Das LG Freiburg folgte der Argumentation des Klägers. VW habe den Vorwurf einen unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegt. Insbesondere habe VW nicht dargelegt, welche Funktionen das Kraftfahrt-Bundesamt in seinem Rückruf-Bescheid konkret beanstandet hat.

Das Gericht entschied daher, dass der Kläger wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Anspruch auf Schadenersatz hat. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.

Es ist nicht das erste Mal, dass VW bei einem T6 im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt wurde. „Der Abgasskandal hat längst auch Fahrzeuge mit dem Nachfolgemotor EA 288 und damit auch den T6 erreicht. Die Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Gisevius hat beispielsweise Schadenersatzansprüche für Käufer eines VW T6 an den Landgerichten Heilbronn und München durchgesetzt. Mehr dazu hier: https://www.oeltod-anwalt.de/

Rückenwind für Schadenersatzklagen kommt zudem vom Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 (Az.: C-693/18) klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr zu höheren Emissionswerten führen als im Prüfmodus.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.