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VW T6 mit Thermofenster - Gericht spricht 5.000 Euro Schadenersatz zu

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24). Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Der Kläger hatte den VW T6 Multivan 2,0 Liter als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 49.900 Euro gekauft. In dem Transporter kommt der Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Dabei handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannten Motortyps EA 189. „Auch im Motor EA 288 hat VW eine unzulässige Abschaltreinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet. Wir haben für unseren Mandanten deshalb auf Schadenersatz geklagt“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei höheren und niedrigeren Temperaturen wird die Abgasrückführung reduziert und der Emissionsausstoß steigt. 

Das LG Nürnberg-Fürth folgte der Argumentation, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liege vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen reduziert wird. Dies sei hier der Fall, da die Abgasrückführung nach Angaben von VW schon bei Temperaturen unter 12 und über 39 Grad reduziert werde, so das Gericht. Die Abschalteinrichtung sei auch nicht aus Motorschutzgründen notwendig. Zudem scheidet auch eine Ausnahme aus, weil die Abschalteinrichtung den überwiegenden Teil des Jahres aktiv ist und die Abgasrückführung bereits bei Temperaturen unter 12 Grad reduziert wird.

Trotz der Verwendung eines Thermofensters habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch habe VW den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte, so das Gericht. Nach Rechtsprechung des BGH habe der Käufer bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers zwar keinen Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Er habe aber Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug muss der Käufer nicht zurückgeben.

Das LG Nürnberg-Fürth bezifferten den Differenzschaden mit 10 Prozent des Kaufpreises, sprich 4.990 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

Rechtsanwalt Gisevius hat zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt. „Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen, sind die Chancen der Autokäufer auf Schadenersatz weiter gestiegen. Das gilt insbesondere bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

Mit den warmen Sonnenstrahlen werden auch die Wohnmobile wieder aus ihren Winterquartieren geholt. Passend dazu gibt es gute Neuigkeiten für Wohnmobil-Besitzer, die Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatzansprüche geltend machen wollen. Denn das OLG Köln hat mit Urteil vom 17. März 2025 dem Besitzer eines Wohnmobils, das auf einem Fiat Ducato basiert, Schadenersatz zugesprochen (Az.: 30 U 16/22).