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VW T6 mit Thermofenster - Gericht spricht 5.000 Euro Schadenersatz zu

Knapp 5.000 Euro Schadenersatz erhält der Käufer eines VW T6, weil der Transporter mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung ausgestattet ist. Das hat das Landgericht Nürnberg-Fürth mit Urteil vom 18. Februar 2025 entschieden (Az.: 4 O 2776/24). Das Urteil hat Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.

Der Kläger hatte den VW T6 Multivan 2,0 Liter als Gebrauchtfahrzeug zum Preis von 49.900 Euro gekauft. In dem Transporter kommt der Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Dabei handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannten Motortyps EA 189. „Auch im Motor EA 288 hat VW eine unzulässige Abschaltreinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet. Wir haben für unseren Mandanten deshalb auf Schadenersatz geklagt“, erklärt Rechtsanwalt Gisevius.

Das Thermofenster sorgt dafür, dass die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturrahmen vollständig arbeitet. Bei höheren und niedrigeren Temperaturen wird die Abgasrückführung reduziert und der Emissionsausstoß steigt. 

Das LG Nürnberg-Fürth folgte der Argumentation, dass es sich bei dem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Eine unzulässige Abschalteinrichtung liege vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter normalen Betriebsbedingungen reduziert wird. Dies sei hier der Fall, da die Abgasrückführung nach Angaben von VW schon bei Temperaturen unter 12 und über 39 Grad reduziert werde, so das Gericht. Die Abschalteinrichtung sei auch nicht aus Motorschutzgründen notwendig. Zudem scheidet auch eine Ausnahme aus, weil die Abschalteinrichtung den überwiegenden Teil des Jahres aktiv ist und die Abgasrückführung bereits bei Temperaturen unter 12 Grad reduziert wird.

Trotz der Verwendung eines Thermofensters habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch habe VW den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht zu diesen Konditionen gekauft hätte, so das Gericht. Nach Rechtsprechung des BGH habe der Käufer bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers zwar keinen Anspruch auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Er habe aber Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Das Fahrzeug muss der Käufer nicht zurückgeben.

Das LG Nürnberg-Fürth bezifferten den Differenzschaden mit 10 Prozent des Kaufpreises, sprich 4.990 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

Rechtsanwalt Gisevius hat zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt. „Nachdem der BGH im Juni 2023 entschieden hat, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen, sind die Chancen der Autokäufer auf Schadenersatz weiter gestiegen. Das gilt insbesondere bei Fahrzeugen mit dem weit verbreiteten Thermofenster“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.