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VW T6 mit unzulässigen Abschalteinrichtungen - 15 Prozent vom Kaufpreis zurück

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Der Kläger hatte den VW T6 California Ocean 2.0 TDI im August 2015 als Neufahrzeug zum Preis von rund 80.000 Euro gekauft. Er machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen geltend. So werde u.a. die Abgasrückführung (AGR) ab einer Höhe von 1.000 Metern in Abhängigkeit vom Umgebungsluftdruck reduziert. Ebenso werde die AGR-Rate durch ein Thermofenster verringert, wenn die Temperaturen höher oder niedriger als der festgelegte Temperaturrahmen sind. Die Reduzierung der AGR-Rate führe schließlich zu einem Anstieg der Stickoxid-Emissionen.

 

VW kann sich nicht auf unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen

 

Eine unzulässige Abschalteinrichtung liegt vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter üblichen Betriebsbedingungen beschränkt wird. Das sei sowohl bei der Reduzierung der AGR-Rate in Abhängigkeit vom Umgebungsluftdruck als auch beim Thermofenster der Fall, stellte das OLG Bremen fest. Beide Funktionen führten dazu, dass die AGR-Rate schon unter Betriebsbedingungen wie sie im Gebiet der EU üblich sind, reduziert werde. VW habe auch nicht dargelegt, dass die Abschalteinrichtungen ausnahmsweise zulässig sind. Zudem könne sich VW nach der Rechtsprechung des EuGH vom 1. August 2025 auch nicht auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen, machte das Gericht deutlich.

Trotz der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Dadurch sei der Kläger auch zumindest fahrlässig geschädigt worden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht zu diesem Preis gekauft hätte.

 

Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit

Abgas-Skandal, Automotive

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Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit des Herstellers nicht vollständig rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises betragen muss. Das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Bremen legte den Schadenersatzanspruch mit 15 Prozent des Kaufpreises am oberen Rand fest. Dass der Kläger den VW T6 inzwischen verkauft hat, steht dem Anspruch nicht im Wege. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen.

In einem vergleichbaren Fall hat Rechtsanwalt Gisevius am OLG München Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt. Mit Urteil vom 17. September 2025 stellte das OLG München fest, dass es sich bei einer Reduzierung der Abgasrückführungsrate in Abhängigkeit vom Umgebungsluftdruck um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz hat.

 

Fazit: Gute Chancen auf Schadenersatz beim VW T6

 

„Die Urteile zeigen, dass bei einem VW T6 gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche im Abgasskandal durchzusetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.