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VW T6 - OLG Naumburg sieht unzulässige Abschalteinrichtung

Das OLG Naumburg hat bereits mit Urteil vom 9. April 2021 entschieden, dass VW auch beim Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten müsse (Az.: 8 U 68/20). In dem Verfahren ging es um einen VW Golf VII mit der Abgasnorm Euro 6. Jetzt hat das OLG Naumburg mit Beschluss vom 19. Juli 2021 deutlich gemacht, dass es auch bei einem VW T6 Multivan mit SCR-Katalysator von der Verwendung einer unzulässigen Funktion ausgeht und dem Kläger voraussichtlich Schadenersatz zusprechen wird (Az.: 8 U 11/21).

Der Dieselmotor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird in Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt, u.a. auch im VW T6.

In dem Verfahren vor der OLG Naumburg ging es um einen VW T6 mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts liegt für das Modell nicht vor. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das OLG Naumburg machte nun deutlich, dass es der Argumentation des Klägers folgen wird. Er habe hinreichend dargelegt, dass auch bei dem VW T6 eine unzulässige Funktion verwendet werde, durch die die Abgasreinigung im Prüfmodus verändert wird. Durch die Fahrkurvenerkennung werde erkannt, wenn sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde die Abgasrückführungsrate verändert und die AdBlue-Zufuhr erhöht, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden, so das OLG Naumburg.

Wie stark sich dadurch das Emissionsverhalten im Straßenverkehr ändere, sei unerheblich. Eine Funktion, die dazu diene, auf dem Prüfstand ein anderes Emissionsverhalten zu erreichen als unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr sei unzulässig, machte das Gericht deutlich.

„Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klar gemacht, dass Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass der Emissionsausstoß im Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus, grundsätzlich unzulässig sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Neben dem OLG Naumburg hatte auch das OLG Köln mit Versäumnisurteil vom 19. Februar 2021 entschieden, dass auch im Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und VW Schadenersatz leisten muss (Az.: 19 U 151/20).

Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Golf mit Urteil vom 22. Dezember 2025 (Az. 3 U 60/22) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises hat. Schadenersatz schon bei Fahrlässigkeit 

Unter dem Code 23M7 wurden Halter eines VW Touareg bereits im Herbst 2024 aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden kann. Nun werden sie offenbar erneut angeschrieben, damit sie dem Rückruf nachkommen und das Software-Update installieren lassen. 

Bereits im August 2024 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf unter dem Code 23M5 für Modelle des VW Amarok veröffentlicht. In den vergangenen Tagen haben betroffene Fahrzeughalter erneut Post vom KBA erhalten und werden aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. Anderenfalls drohe die Zwangsstillegung des Fahrzeugs.

Halter eines VW T5 erhalten derzeit vermehrt Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Inhalt ist die erneute Aufforderung dem Rückruf unter dem Code 23M4 zu folgen und ein Software-Update aufspielen zu lassen. In dem Schreiben heißt es weiter, dass die Stilllegung des Fahrzeugs droht, wenn die Maßnahme nicht durchgeführt wird.

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung.