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VW T6 - Schadenersatz im Abgasskandal - LG Berlin 3 O 177/20

Im Abgasskandal hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 12. März 2021 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: 3 O 177/20). In dem „Bulli“ sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das LG Berlin.

Konkret handelte es sich in dem Verfahren um einen VW T6 Kombi 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Im Herbst 2018 bat VW noch um Rahmen einer freiwilligen Aktion das Modell in die Werkstatt, damit das Emissionsverhalten beim Stickoxid-Ausstoß verbessert wird. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte grünes Licht für die Maßnahme erteilt und selbst keinen verpflichtenden Rückruf angeordnet.

Der folgte dann im April 2019. Bei dem VW T6 Kombi war eine Konformitätsabweichung festgestellt worden, die zu einer Überschreitung des Grenzwertes für den Stickoxid-Ausstoß führte. Unter dem Code 23Z7 sollte bei dem Bulli daher ein Software-Update aufgespielt werden. Da durch die Maßnahme der AdBlue-Verbrauch steigt, gab es zu dem Update noch einen Gutschein für AdBlue-Tankfüllungen dazu.

Der Kläger ließ das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte weitgehend Erfolg. Das LG Berlin kam zu der Überzeugung, dass der VW T6 des Klägers zumindest zum Zeitpunkt des Kaufs über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte. Die AdBlue-Zufuhr sei bei sinkendem Füllstand des Harnstoffs reduziert worden, was im Ergebnis zu einer geringeren Wirkung des SCR-Katalysators und einem höheren Emissionsausstoß führte. Dadurch sei das Fahrzeug mangelhaft. Das bewusste Inverkehrbringen von serienmäßig mit einem Sachmangel versehenen Fahrzeugen sei objektiv als sittenwidrig zu beurteilen, stellte das LG Berlin klar.

Dem Kläger sei mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er den „Bulli“ bei Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

In den zurückliegenden Wochen wurden viele T6-Besitzer von den zuständigen Zulassungsstellen unmissverständlich aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und das Software-Update aufspielen zu lassen. Ansonsten drohe der Entzug der Zulassung. „Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt, dass betroffene Bulli-Fahrer sich wehren können und gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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Neben dem LG Berlin haben auch schon zahlreiche andere Gerichte den Haltern eines T5 oder T6 im Abgasskandal Schadenersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Gisevius hat z.B. Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

 

 

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Aktuelles

Audi muss unter dem Code 23LZ allein in Deutschland knapp 110.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters zurückrufen. Weltweit müssen nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) über 700.000 Fahrzeuge in die Werkstatt.

Unter dem Code 23M3 gibt es einen Rückruf für den VW Polo. Grund ist ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung. In Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) knapp 13.000 VW Polo der Baujahre 2010 bis 2014 von dem Rückruf betroffen, weltweit sind es rund 126.000 Fahrzeuge.

Tausende Besitzer eines VW T5 haben in den vergangenen Tagen Post von Volkswagen erhalten. Sie sollen ihren Transporter in die Werkstatt bringen, damit ein unzulässiges Thermofenster bei der Abgasreinigung entfernt und ein Software-Update aufgespielt werden kann. Der Rückruf läuft unter dem Code 23M4. Die betroffenen Fahrzeugbesitzer haben aber auch gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Bonn zeigt (Az. 118 C 79/24).

Fast 15.000 VW Amarok werden von Volkswagen in Deutschland unter dem Code 23M5 in die Werkstatt gerufen. Grund ist ein Thermofenster bei der Abgasreinigung, das nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Das soll durch ein Software-Update geändert werden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 28. August 2024 veröffentlicht. Demnach sind weltweit rund 132.000 VW Amarok der Baujahre 2010 bis 2013 betroffen und in Deutschland müssen knapp 15.000 Pick-ups in die Werkstatt.

Wegen eines Thermofensters bei der Abgasreinigung muss VW weltweit rund 932.000 VW Crafter und VW Transporter der Baujahre 2009 bis 2015 zurückrufen. Allein in Deutschland sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) ca. 295.000 Fahrzeuge betroffen.

Schadenersatz für einen Audi Q5 im Abgasskandal. Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 15. Juli 2024 festgestellt, dass in dem Audi Q5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – rund 4.240 Euro (Az.: 17 U 577/21). Das Fahrzeug kann er behalten.