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VW T6 - Schadenersatz im Abgasskandal - LG Berlin 3 O 177/20

Im Abgasskandal hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 12. März 2021 Schadenersatz bei einem VW T6 zugesprochen (Az.: 3 O 177/20). In dem „Bulli“ sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet und der Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das LG Berlin.

Konkret handelte es sich in dem Verfahren um einen VW T6 Kombi 2.0 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Im Herbst 2018 bat VW noch um Rahmen einer freiwilligen Aktion das Modell in die Werkstatt, damit das Emissionsverhalten beim Stickoxid-Ausstoß verbessert wird. Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte grünes Licht für die Maßnahme erteilt und selbst keinen verpflichtenden Rückruf angeordnet.

Der folgte dann im April 2019. Bei dem VW T6 Kombi war eine Konformitätsabweichung festgestellt worden, die zu einer Überschreitung des Grenzwertes für den Stickoxid-Ausstoß führte. Unter dem Code 23Z7 sollte bei dem Bulli daher ein Software-Update aufgespielt werden. Da durch die Maßnahme der AdBlue-Verbrauch steigt, gab es zu dem Update noch einen Gutschein für AdBlue-Tankfüllungen dazu.

Der Kläger ließ das Software-Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Die Klage hatte weitgehend Erfolg. Das LG Berlin kam zu der Überzeugung, dass der VW T6 des Klägers zumindest zum Zeitpunkt des Kaufs über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte. Die AdBlue-Zufuhr sei bei sinkendem Füllstand des Harnstoffs reduziert worden, was im Ergebnis zu einer geringeren Wirkung des SCR-Katalysators und einem höheren Emissionsausstoß führte. Dadurch sei das Fahrzeug mangelhaft. Das bewusste Inverkehrbringen von serienmäßig mit einem Sachmangel versehenen Fahrzeugen sei objektiv als sittenwidrig zu beurteilen, stellte das LG Berlin klar.

Dem Kläger sei mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er den „Bulli“ bei Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtung nicht gekauft hätte. Der Kaufvertrag könne daher rückabgewickelt werden, so das Gericht. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs muss VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.

In den zurückliegenden Wochen wurden viele T6-Besitzer von den zuständigen Zulassungsstellen unmissverständlich aufgefordert, dem Rückruf zu folgen und das Software-Update aufspielen zu lassen. Ansonsten drohe der Entzug der Zulassung. „Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt, dass betroffene Bulli-Fahrer sich wehren können und gute Chancen haben, Schadenersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Abgas-Skandal

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Neben dem LG Berlin haben auch schon zahlreiche andere Gerichte den Haltern eines T5 oder T6 im Abgasskandal Schadenersatz zugesprochen. Rechtsanwalt Gisevius hat z.B. Schadenersatzansprüche für T6-Fahrer an den Landgerichten München und Heilbronn durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.