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VW T6 Thermofenster - OLG Brandenburg spricht Schadenersatz zu

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Der VW T6 2.0 TDI des Klägers ist mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 ausgestattet. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung eingesetzt wird. Dadurch erfolge die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturfenster vollständig, während bei niedrigeren und höheren Temperaturen der Emissionsausstoß steigt.

VW räumte ein, dass die Abgasrückführungsrückführungsrate unterhalb einer Temperatur von 12 Grad graduell reduziert werde.

Das OLG Brandenburg machte deutlich, dass es sich bei einem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, wenn es dazu führt, dass die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird. Das sei hier der Fall, da die Abgasrückführungsrate schon bei Temperaturen unter 12 Grad reduziert werde.

Der Kläger habe zwar keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, er habe aber nach der Rechtsprechung des BGH vom Juni 2023 den Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, so das OLG Brandenburg.

„Der BGH hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche nicht erst bestehen, wenn der Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde, sondern schon, wenn der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. Dann hat er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Brandenburg hielt hier einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises für angemessen – rund 4.800 Euro. Eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen und der Kläger muss den T6 nicht zurückgeben.

Abgas-Skandal, Automotive

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„Auch andere Gerichte haben bereits entschieden, dass Käufer eines VW T6 Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben“, so Rechtsanwalt Gisevius, der selbst bereits mehrfach Schadenersatzansprüche gegen VW durchgesetzt hat.

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.