Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.
Der VW T6 2.0 TDI des Klägers ist mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 ausgestattet. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche geltend, weil in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung eingesetzt wird. Dadurch erfolge die Abgasreinigung nur in einem festgelegten Temperaturfenster vollständig, während bei niedrigeren und höheren Temperaturen der Emissionsausstoß steigt.
VW räumte ein, dass die Abgasrückführungsrückführungsrate unterhalb einer Temperatur von 12 Grad graduell reduziert werde.
Das OLG Brandenburg machte deutlich, dass es sich bei einem Thermofenster um eine unzulässige Abschalteinrichtung handele, wenn es dazu führt, dass die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems unter Bedingungen, die bei normalem Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, verringert wird. Das sei hier der Fall, da die Abgasrückführungsrate schon bei Temperaturen unter 12 Grad reduziert werde.
Der Kläger habe zwar keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, er habe aber nach der Rechtsprechung des BGH vom Juni 2023 den Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens, so das OLG Brandenburg.
„Der BGH hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche nicht erst bestehen, wenn der Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde, sondern schon, wenn der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. Dann hat er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Das OLG Brandenburg hielt hier einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises für angemessen – rund 4.800 Euro. Eine Nutzungsentschädigung wird nicht abgezogen und der Kläger muss den T6 nicht zurückgeben.
Abgas-Skandal, Automotive
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„Auch andere Gerichte haben bereits entschieden, dass Käufer eines VW T6 Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben“, so Rechtsanwalt Gisevius, der selbst bereits mehrfach Schadenersatzansprüche gegen VW durchgesetzt hat.
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