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VW T6 Thermofenster - OLG München spricht Schadenersatz zu

Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 10. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 28 U 8424/21) . „Das Gericht folgte unserer Argumentation, dass VW in dem T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verwendet hat und unserem Mandanten deshalb Schadenersatz leisten muss“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers und nicht erst bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung bestehen. „Damit hat sich die Rechtsprechung noch einmal deutlich zu Gunsten der Verbraucher geändert. Insbesondere bei Fahrzeugen mit einem sog. Thermofenster bei der Abgasreinigung lassen sich Schadenersatzansprüche nun besser durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Das zeigt sich auch am aktuellen Urteil des OLG München. Das Landgericht München hatte die Schadenersatzansprüche in erster Instanz noch zurückgewiesen. Das war allerdings vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, an der sich das OLG München im Berufungsverfahren orientierte und dem Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens zusprach.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass in dem VW T6 des Klägers ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt. Dadurch erfolgt die Abgasrückführung nur in einem festgelegten Temperaturkorridor vollständig und wird bei niedrigeren oder höheren Temperaturen reduziert. Dieses Thermofenster sei zumindest in seiner ursprünglichen Bedatung als unzulässige Abschalteinrichtung zu qualifizieren, so das OLG. Trotz dieser unzulässigen Abschalteinrichtung habe VW eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bescheinigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht, was tatsächlich nicht der Fall.

Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug nicht zu den Konditionen gekauft hätte, wenn er von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung gewusst hätte. VW habe den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt und sei ihm daher zu Schadenersatz verpflichtet, führte das OLG München. „Bei Fahrlässigkeit wird der Kaufvertrag nicht rückabgewickelt. Stattdessen hat der Käufer Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises und muss das Fahrzeug nicht zurückgeben“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Das OLG München bezifferte den Schadenersatzanspruch im vorliegenden Fall auf 5 Prozent des Kaufpreises. Dabei berücksichtigte es schadensmildernd, dass VW ein freiwilliges Software-Update für das Fahrzeug angeboten hat, bei dem die Bedatung des Thermofensters ausgeweitet wurde und der Kläger dieses Update aufspielen ließ. Der Kläger hatte den VW T6 zum Preis von ca. 45.300 Euro gekauft. „Unser Mandant erhält nun 5 Prozent des Kaufpreises zurück und kann dem T6 behalten. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen“, sagt Rechtsanwalt Gisevius, der bereits mehrfach Schadenersatzansprüche beim VW T5 bzw. T6 durchgesetzt hat.

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Aktuelles

Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Halter eines VW T5 werden derzeit von VW angeschrieben, damit sie ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen und ein Software-Update der Motorsteuergeräts aufspielen lassen. Grund für den Rückruf, der unter der Aktionsnummer 23M4 durchgeführt wird, ist nach Angaben von VW, dass die Stickoxid-Emissionen bei den betroffenen T5 verbessert werden sollen, insbesondere bei niedrigere Außentemperarturen.

Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.

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