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VW Tiguan - Schadenersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Der Käufer eines VW Tiguan hat Anspruch auf den Ersatz des sog. Differenzschadens. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 15. Oktober 2024 entschieden (Az.: 16 U 1784/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verbaut. Dadurch sei der Kläger geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, so das OLG.

In dem VW Tiguan 2.0 TDI des Klägers kommt der Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Dabei handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189. „Das Thema unzulässige Abschalteinrichtungen kann auch bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 noch nicht zu den Akten gelegt werden, wie u.a. das Urteil des OLG Nürnberg zeigt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Das OLG Nürnberg folgte mit seinem Urteil der Rechtsprechung des BGH vom Juni 2023. Demnach steht dem Käufer eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers Anspruch auf Schadenersatz zu. Anders als bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung wird der Kaufvertrag bei Fahrlässigkeit zwar nicht rückabgewickelt, stattdessen hat der Käufer aber Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.

Eine unzulässige Abschalteinrichtung liege vor, wenn dadurch die Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems schon unter Bedingungen, die im normalen Fahrzeugbetrieb vernünftigerweise zu erwarten sind, reduziert wird. Dies sei hier der Fall, so das OLG Nürnberg. Denn in dem VW Tiguan komme bei der Abgasrückführung ein Thermofenster zum Einsatz, das dafür sorge, dass die Abgasrückführungsrate bei Temperaturen außerhalb eines festgelegten Korridors reduziert wird, so dass der Emissionsausstoß steigt. Dabei sei zugrunde zu legen, dass die Reduzierung der Abgasrückführungsrate zumindest teilweise bei Bedingungen stattfindet, die im Gebiet der EU üblich sind. Nach der Rechtsprechung des EuGH zählen dazu u.a. Umgebungstemperaturen unter 15 Grad, so das OLG weiter.

VW habe trotz der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung eine Übereinstimmungsbescheinigung für das Fahrzeug ausgestellt und damit fehlerhaft bestätigt, dass es den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Damit habe VW den Kläger zumindest fahrlässig geschädigt, führte das OLG Nürnberg aus. Denn es könne davon ausgegangen werden, dass er das Fahrzeug bei Kenntnis der unzulässigen Abschalteinrichtung zumindest nicht zu diesem Preis gekauft hätte. Er habe daher gemäß der Rechtsprechung des BGH Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 4.780 Euro. Eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer wird nicht abgezogen, das Fahrzeug muss der Kläger nicht zurückgeben.

„Der BGH hat die Hürden für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal gesenkt. Davon können auch die Käufer eines VW mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 und dem weit verbreiteten Thermofenster bei der Abgasrückführung profitieren“, so Rechtsanwalt Gisevius.

BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und berät Sie gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. 

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Aktuelles

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Audi ruft Modelle des A6, A7 und Q5 wegen Brandgefahr unter dem Code 93AD zurück. Betroffen sind Fahrzeuge in der Plug-in-Variante, die von August 2019 bis August 2024 gebaut wurden. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kann die Hochvolt-Batterie beim Ladevorgang überhitzen, so dass es zum Brand kommen kann.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.

Mit Urteil vom 17. September 2025 hat das OLG München dem Käufer eines VW T6 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung Schadenersatz zugesprochen (Az. 7 U 1008/25 e). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.

Wegen Brandgefahr muss Audi die Plug-in-Hybride (PHEV) des Q7, Q8 und A8 zurückrufen. Betroffen sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum zwischen August 2019 und Juli 2024.Beim Laden der Plug-in-Hybride kann es zur Überhitzung der Zellmodule der Hochvoltbatterie und im schlimmsten Fall zum Brand kommen. Das soll durch ein Software-Update der HV-Batterie verhindert werden. Weltweit müssen daher laut KBA insgesamt rund 18.650 Audi Q7, Q8 und A8 in die Werkstatt gerufen werden; in Deutschland sind es knapp 3.000 Plug-in-Hybride.

Im Abgasskandal hat das OLG Karlsruhe einem Käufer eines VW Passat mit Urteil vom 12. Mai 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 U 250/22). VW habe eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Pkw verwendet und den Käufer fahrlässig geschädigt. Dieser habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.