Auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit größeren 3-Liter-Dieselmotoren können im Abgasskandal Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Die 3-Liter-TDI-Motoren stammen von der Konzerntochter Audi, die für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen als Herstellerin der Motoren auch in der Haftung steht. So hat das Landgericht Aachen die Audi AG und die Volkswagen AG mit Urteil vom 4. Februar 2021 gesamtschuldnerisch zu Schadenersatz wegen Abgasmanipulationen bei einem VW Touareg verurteilt (Az.: 8 O 350/20).
Anders als die kleineren Dieselmotoren bis 2 Liter Hubraum des Typs EA 189 bzw. EA 288, die von VW selbst gebaut wurden, stammen die großvolumigeren Dieselaggregate aus der „Schmiede“ der Audi AG. Die Motoren werden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen eingesetzt, sondern auch im Porsche Macan, Porsche Cayenne und im VW Touareg.
Um einen VW Touareg ging es auch im dem Verfahren vor dem LG Aachen. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. schnellen Motoraufwärmfunktion geltend, die dafür sorgt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar reduziert wird, im Straßenverkehr aber wieder ansteigt.
Die Klage hatte Erfolg. Das LG Aachen entschied, dass in dem VW Touareg eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz komme und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das Gericht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für zahlreiche Modelle mit dem 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 896 oder EA 897 einen Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. „Für die Käufer der betroffenen Fahrzeuge bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen – ob Audi, Porsche oder VW“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben einer Reihe von Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
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