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VW Touareg im Abgasskandal - LG Aachen spricht Schadenersatz zu

Auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit größeren 3-Liter-Dieselmotoren können im Abgasskandal Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Die 3-Liter-TDI-Motoren stammen von der Konzerntochter Audi, die für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen als Herstellerin der Motoren auch in der Haftung steht. So hat das Landgericht Aachen die Audi AG und die Volkswagen AG mit Urteil vom 4. Februar 2021 gesamtschuldnerisch zu Schadenersatz wegen Abgasmanipulationen bei einem VW Touareg verurteilt (Az.: 8 O 350/20).

Anders als die kleineren Dieselmotoren bis 2 Liter Hubraum des Typs EA 189 bzw. EA 288, die von VW selbst gebaut wurden, stammen die großvolumigeren Dieselaggregate aus der „Schmiede“ der Audi AG. Die Motoren werden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen eingesetzt, sondern auch im Porsche Macan, Porsche Cayenne und im VW Touareg.

Um einen VW Touareg ging es auch im dem Verfahren vor dem LG Aachen. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. schnellen Motoraufwärmfunktion geltend, die dafür sorgt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar reduziert wird, im Straßenverkehr aber wieder ansteigt.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Aachen entschied, dass in dem VW Touareg eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz komme und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das Gericht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für zahlreiche Modelle mit dem 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 896 oder EA 897 einen Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. „Für die Käufer der betroffenen Fahrzeuge bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen – ob Audi, Porsche oder VW“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben einer Reihe von Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

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Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.