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VW Touareg im Abgasskandal - LG Aachen spricht Schadenersatz zu

Auch bei Fahrzeugen des VW-Konzerns mit größeren 3-Liter-Dieselmotoren können im Abgasskandal Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Die 3-Liter-TDI-Motoren stammen von der Konzerntochter Audi, die für die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen als Herstellerin der Motoren auch in der Haftung steht. So hat das Landgericht Aachen die Audi AG und die Volkswagen AG mit Urteil vom 4. Februar 2021 gesamtschuldnerisch zu Schadenersatz wegen Abgasmanipulationen bei einem VW Touareg verurteilt (Az.: 8 O 350/20).

Anders als die kleineren Dieselmotoren bis 2 Liter Hubraum des Typs EA 189 bzw. EA 288, die von VW selbst gebaut wurden, stammen die großvolumigeren Dieselaggregate aus der „Schmiede“ der Audi AG. Die Motoren werden nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen eingesetzt, sondern auch im Porsche Macan, Porsche Cayenne und im VW Touareg.

Um einen VW Touareg ging es auch im dem Verfahren vor dem LG Aachen. Der Kläger machte Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. schnellen Motoraufwärmfunktion geltend, die dafür sorgt, dass der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus zwar reduziert wird, im Straßenverkehr aber wieder ansteigt.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Aachen entschied, dass in dem VW Touareg eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz komme und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen, so das Gericht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für zahlreiche Modelle mit dem 3-Liter-Dieselmotor des Typs EA 896 oder EA 897 einen Rückruf angeordnet, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. „Für die Käufer der betroffenen Fahrzeuge bestehen gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen – ob Audi, Porsche oder VW“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Neben einer Reihe von Landgerichten haben inzwischen auch die Oberlandesgerichte Koblenz, Naumburg und Frankfurt die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).