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VW Touareg - Rückruf unter Code 23M7

Besitzer eines VW Touareg erhalten derzeit Post von Volkswagen. Sie sollen ihren Touareg mit der Abgasnorm Euro 5 in die Werkstatt bringen, damit ein Software-Update aufgespielt werden kann, um das Emissionsverhalten des Fahrzeugs zu verbessern. Der Rückruf läuft unter dem Aktionscode 23M7.

Wie VW in dem Schreiben an die Besitzer mitteilt, sollen durch das Software-Update des Motorsteuergeräts die Stickoxid-Emissionen des Fahrzeugs im realen Fahrbetrieb insbesondere bei kälteren Außentemperaturen verbessert werden. Die Maßnahme sei nach aktueller Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs notwendig, um die Konformität des Fahrzeugs sicherzustellen, so VW. „Im Klartext dürfte das heißen, dass die Einstellungen  des Thermofensters bei der Abgasreinigung geändert werden sollen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, dem das Schreiben von VW vorliegt.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte den Rückruf für den VW Touareg am 28. August 2024 und fand als Begründung schon etwas deutlichere Worte als Volkswagen. Die Behörde gab an, dass der Rückruf erfolge, weil die Reduktion der Abgasrückführungsrate (AGR) nicht der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 715/2007  und der Rechtsprechung des EuGH zu Thermofenstern bei der Abgasreinigung entspreche.

Rechtsanwalt Gisevius: „Weder VW noch das KBA verwenden den Begriff unzulässige Abschalteinrichtung. Doch genau darum geht es in den Urteilen des EuGH.“ Der Europäische Gerichtshof hat in seinen Urteilen vom 14. Juli 2022 deutlich gemacht, dass er Thermofenster, die dazu führen, dass die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 15 bzw. über 33 Grad oder bei Höhen über 1.000 Meter, reduziert wird, für unzulässig hält. „Führen Thermofenster dazu, dass die Abgasreinigung schon bei betriebsüblichen Temperaturen reduziert wird, sind es unzulässige Abschalteinrichtungen, die entfernt werden müssen“, so Rechtsanwalt Gisevius. Kommen die betroffenen Besitzer des VW Touareg dem Rückruf nicht nach, kann ihnen die Stilllegung ihres Fahrzeugs drohen.

Von dem Rückruf sind nach Angaben des KBA weltweit rund 77.000 VW Touareg der Baujahre 2011 bis 2014 betroffen, davon etwa 9.000 in Deutschland. Aus demselben Grund gibt es für den VW Touareg noch einen weiteren Rückruf unter dem Code 23N3. Hiervon sind in Deutschland ca. 1870 VW Touareg der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen.

Von weiteren Rückrufen wegen eines Thermofensters sind aktuell Modelle des VW Polo (Rückruf-Code 23M3), des VW Crafter und VW Transporter (Code 23M4) sowie des VW Amarok betroffen.

Wie die Rückrufe zeigen, kann VW den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Dabei haben sich die Chancen der Käufer auf Schadenersatz durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 weiter verbessert. Der BGH hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. „Insbesondere bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster lassen sich dadurch Schadenersatzansprüche besser durchsetzen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Abgas-Skandal, Automotive

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Aktuelles

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Schon im Februar 2025 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den Mercedes EQA und EQB aus dem Produktionszeitraum Februar 2021 bis Januar 2024. Grund für den Rückruf war, dass es durch einen Kurzschluss in der Hochvolt-Batterie zum Fahrzeugbrand kommen kann.

Erneuter Rückruf für den Ford Kuga (PHEV). Unter dem Code 25SC4 ruft Ford Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge wegen Brandgefahr bei der Hochvoltbatterie zurück. Um das Brandrisiko zu verringern, fordert Ford die betroffenen Halter eines Ford Kuga auf, die HV-Batterie nur noch bis 80 Prozent zu laden. Zudem soll nur noch im AV-Modus gefahren werden. Eine Lösung für das Problem soll nach Angaben des Fahrzeugbauers voraussichtlich Mitte 2026 verfügbar sein.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen hat mit Urteil vom 8. Januar 2026  dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 2 U 2182/20). Das OLG Bremen stellte fest, dass in dem VW T6 California Ocean 2.0 TDI des Klägers unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz kommen und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt worden sei. Daher habe er Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises – rund 12.000 Euro.

Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 10. November 2025 dem Käufer eines VW Golf 1.6 TDI Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt.Der Kläger hatte den VW Golf 1.6 TDI mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 im November 2015 als Neuwagen gekauft. Der Motor EA 288 ist das Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotors des Typs EA 189.