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VW verschickt 260.000 Vergleichsangebote per Post

Ab dem 19. März 2020 wird Volkswagen Briefe mit Vergleichsangeboten an die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage schicken, ab dem 20. März soll dann mit den ebenfalls übermittelten Zugangsdaten ein Onlineportal bedient werden können. Hier können Anspruchsberechtige dann online mitteilen, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht.

260.000 Verbraucher sollen Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten, für weitere 200.000 angeblich nicht anspruchsberechtigte MFK-Teilnehmer gibt es keine weiteren Informationen. Dazu Rechtsanwalt Gisevius von bruellmann.de: „Grundsätzlich besteht jetzt für alle – also für 460.000 VW-Geschädigte – die Möglichkeit, den vollen Schadensersatz einzuklagen, statt sich mit 15 % zufrieden zu geben. Die Verjährung bleibt gehemmt bis zum Oktober und damit ist für alle der Weg zur Individualklage wieder frei!“

In diesem Zusammenhang verweist Gisevius  auf der Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das einen Volkswagenhändler am 12. Dezember 2019 zur Zahlung von 25 % des Neuwertes verurteilt hat. Zum Aktenzeichen I-13 U 84/19 geht es um den Nachweis eines Mangels, der eine entsprechende Wertminderung auslöst. Der Seat Altea wird vom Skandalmotor EA189 angetrieben. Das Gericht sah den Mangel durch Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung als erwiesen an.

Rechtsanwalt Gisevius steht allen Verfahrensteilnehmern als Ansprechpartner für Beratung und Vertretung rund um die Vergleichsangebote zur Verfügung. Die Kosten für die Beratung übernimmt der Volkswagen-Konzern – das ist Teil des mit dem Dachverband der Verbraucherzentralen ausgehandelten Vergleiches.

Abgas-Skandal

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Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.