Ab dem 19. März 2020 wird Volkswagen Briefe mit Vergleichsangeboten an die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage schicken, ab dem 20. März soll dann mit den ebenfalls übermittelten Zugangsdaten ein Onlineportal bedient werden können. Hier können Anspruchsberechtige dann online mitteilen, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht.
260.000 Verbraucher sollen Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten, für weitere 200.000 angeblich nicht anspruchsberechtigte MFK-Teilnehmer gibt es keine weiteren Informationen. Dazu Rechtsanwalt Gisevius von bruellmann.de: „Grundsätzlich besteht jetzt für alle – also für 460.000 VW-Geschädigte – die Möglichkeit, den vollen Schadensersatz einzuklagen, statt sich mit 15 % zufrieden zu geben. Die Verjährung bleibt gehemmt bis zum Oktober und damit ist für alle der Weg zur Individualklage wieder frei!“
In diesem Zusammenhang verweist Gisevius auf der Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das einen Volkswagenhändler am 12. Dezember 2019 zur Zahlung von 25 % des Neuwertes verurteilt hat. Zum Aktenzeichen I-13 U 84/19 geht es um den Nachweis eines Mangels, der eine entsprechende Wertminderung auslöst. Der Seat Altea wird vom Skandalmotor EA189 angetrieben. Das Gericht sah den Mangel durch Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung als erwiesen an.
Rechtsanwalt Gisevius steht allen Verfahrensteilnehmern als Ansprechpartner für Beratung und Vertretung rund um die Vergleichsangebote zur Verfügung. Die Kosten für die Beratung übernimmt der Volkswagen-Konzern – das ist Teil des mit dem Dachverband der Verbraucherzentralen ausgehandelten Vergleiches.
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