Rückrufservice

VW verschickt 260.000 Vergleichsangebote per Post

Ab dem 19. März 2020 wird Volkswagen Briefe mit Vergleichsangeboten an die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage schicken, ab dem 20. März soll dann mit den ebenfalls übermittelten Zugangsdaten ein Onlineportal bedient werden können. Hier können Anspruchsberechtige dann online mitteilen, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht.

260.000 Verbraucher sollen Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten, für weitere 200.000 angeblich nicht anspruchsberechtigte MFK-Teilnehmer gibt es keine weiteren Informationen. Dazu Rechtsanwalt Gisevius von bruellmann.de: „Grundsätzlich besteht jetzt für alle – also für 460.000 VW-Geschädigte – die Möglichkeit, den vollen Schadensersatz einzuklagen, statt sich mit 15 % zufrieden zu geben. Die Verjährung bleibt gehemmt bis zum Oktober und damit ist für alle der Weg zur Individualklage wieder frei!“

In diesem Zusammenhang verweist Gisevius  auf der Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das einen Volkswagenhändler am 12. Dezember 2019 zur Zahlung von 25 % des Neuwertes verurteilt hat. Zum Aktenzeichen I-13 U 84/19 geht es um den Nachweis eines Mangels, der eine entsprechende Wertminderung auslöst. Der Seat Altea wird vom Skandalmotor EA189 angetrieben. Das Gericht sah den Mangel durch Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung als erwiesen an.

Rechtsanwalt Gisevius steht allen Verfahrensteilnehmern als Ansprechpartner für Beratung und Vertretung rund um die Vergleichsangebote zur Verfügung. Die Kosten für die Beratung übernimmt der Volkswagen-Konzern – das ist Teil des mit dem Dachverband der Verbraucherzentralen ausgehandelten Vergleiches.

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Aktuelles

Die VW-Tochter Seat muss wegen der Verwendung eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasreinigung rund 5.300 Fahrzeuge in Deutschland in die Werkstatt rufen. Konkret betroffen von dem Rückruf, der unter dem Aktionscode 23X0 durchgeführt wird, ist der Seat Ibiza der Baujahre 2011 bis 2015.

Audi muss allein in Deutschland erneut über 50.000 Fahrzeuge wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung zurückrufen. Der Rückruf wird unter dem Aktionscode 23DW durchgeführt und betrifft nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 25. November 2024 Fahrzeuge des Typs Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 der Baujahre 2010 bis 2017.

Audi muss im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen einen weiteren Rückruf unter dem Aktionscode 23BK starten. Diesmal sind nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) vom 20. November 2024 Modelle des Audi A4, A6, A8 und Q7 der Baujahre 2005 bis 2010 betroffen.

Halter eines VW Caddy erhalten derzeit Post und werden aufgefordert, ihr Fahrzeug in die Werkstatt zu bringen. Anlass für den Rückruf unter dem Aktionscode 23EN ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung im Emissionskontrollsystem der betroffenen Fahrzeuge.

Unter dem Aktionscode ARB9 bzw. ARC1 und ARC2 werden erneut Modelle des Porsche Cayenne in die Werkstatt gerufen. Grund für den Rückruf ist nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts vom 20. November 2024 die Entfernung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems.

Auch bei VW-Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 können im Abgasskandal Ansprüche auf Schadenersatz bestehen. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. September 2024 bestätigt (Az.: VIa ZR 871/22).