Rückrufservice

VW verschickt 260.000 Vergleichsangebote per Post

Ab dem 19. März 2020 wird Volkswagen Briefe mit Vergleichsangeboten an die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage schicken, ab dem 20. März soll dann mit den ebenfalls übermittelten Zugangsdaten ein Onlineportal bedient werden können. Hier können Anspruchsberechtige dann online mitteilen, ob sie das Angebot annehmen möchten oder nicht.

260.000 Verbraucher sollen Entschädigungsangebote zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten, für weitere 200.000 angeblich nicht anspruchsberechtigte MFK-Teilnehmer gibt es keine weiteren Informationen. Dazu Rechtsanwalt Gisevius von bruellmann.de: „Grundsätzlich besteht jetzt für alle – also für 460.000 VW-Geschädigte – die Möglichkeit, den vollen Schadensersatz einzuklagen, statt sich mit 15 % zufrieden zu geben. Die Verjährung bleibt gehemmt bis zum Oktober und damit ist für alle der Weg zur Individualklage wieder frei!“

In diesem Zusammenhang verweist Gisevius  auf der Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das einen Volkswagenhändler am 12. Dezember 2019 zur Zahlung von 25 % des Neuwertes verurteilt hat. Zum Aktenzeichen I-13 U 84/19 geht es um den Nachweis eines Mangels, der eine entsprechende Wertminderung auslöst. Der Seat Altea wird vom Skandalmotor EA189 angetrieben. Das Gericht sah den Mangel durch Verwendung einer unzulässigen Abschaltvorrichtung als erwiesen an.

Rechtsanwalt Gisevius steht allen Verfahrensteilnehmern als Ansprechpartner für Beratung und Vertretung rund um die Vergleichsangebote zur Verfügung. Die Kosten für die Beratung übernimmt der Volkswagen-Konzern – das ist Teil des mit dem Dachverband der Verbraucherzentralen ausgehandelten Vergleiches.

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das OLG Stuttgart hat dem Käufer eines Audi Q5 3.0 TDI mit Urteil vom 6. August 2026 (Az. 24 U 87/24) Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Der Kläger bekommt nach dem Urteil zehn Prozent vom Kaufpreis zurück – 3.980 Euro.Der Kläger hatte den Audi Q5 3.0 TDI im Dezember 2017 als Gebrauchtwagen mit einem Kilometerstand von rund 59.000 Kilometern zum Preis von 39.800 Euro gekauft. Für das Fahrzeug gab es im Zuge des Dieselskandals einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Das folgende Software-Update hatte der Kläger im März 2019 installieren lassen.

Das Thüringer Oberlandesgericht hat dem Käufer eines VW Caddy mit Urteil vom 13. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 4 U 890/21). Nach Überzeugung des Gerichts ist in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Kläger hat Anspruch auf den sog. Differenzschadenersatz.

Der Käufer eines Audi Q5 erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 29. Juni 2026 entschieden (Az. I-8 U 87/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der Käufer eines VW Golf 1.6 TDI erhält nach einem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 11. März 2026 (Az. 1 U 46/25) Schadenersatz im Abgasskandal. Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.

Rund 3.800 Euro oder fünf Prozent des Kaufpreises erhält ein Käufer eines VW T6 im Abgasskandal zurück. Das hat das Landgericht Traunstein mit Urteil vom 15. Juli 2026 (Az. 2 O 1871/25) entschieden. „Das Gericht ist unserer Auffassung gefolgt, dass in dem VW T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und unser Mandant zumindest fahrlässig geschädigt wurde“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der zum wiederholten Mal Schadenersatz bei einem VW T6 durchgesetzt hat.

Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.