Rückrufservice

WAHL + PARTNER

BRÜLLMANN RECHTSANWÄLTE ERREICHEN DIE VOLLSTÄNDIGE RÜCKZAHLUNG FÜR ANLEGER IM WEGE EINER „SAMMELKLAGE“!

Stuttgart 24.09.2008

Die auf das Anlegerrecht spezialisierte Stuttgarter Anwaltskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte erreicht für mehrere wahl + partner Anleger vor dem Landgericht Stuttgart die vollständige Rückzahlung der angelegten Gelder (noch nicht rechtskräftig).  

Die Anleger wurden, bevor sie anwaltlichen Beistand bei der auf das Anlegerrecht spezialisierten Anwaltskanzlei Brüllmann Rechtsanwälte suchten, vom Geschäftsführer der wahl + partner GmbH, Herrn Hartmut Wahl, immer wieder vertröstet. Vergeblich warteten Sie bis zum versprochenen „Zahltag“ auf die Zinsen und die Rückzahlung der fälligen Darlehen (Mezzanine Beteiligungen).

Daraufhin haben sich mehrere Anleger zu einer so genannten Streitgenossenschaft, die auch oft als Sammelklage bezeichnet wird, zusammengeschlossen. Rechtsanwalt Marcel Seifert von Brüllmann Rechtsanwälte:

„Das Beispiel zeigt einmal mehr, dass es häufig nicht ohne Anwalt geht, denn kurz nach Einreichung der „Sammelklage“ hatten die Anleger ihr Geld auf dem Konto.“ Da die wahl + partner GmbH nicht rechtzeitig ihre Verteidigung anzeigte, erließ das Gericht ein Versäumnisurteil zu Gunsten der Kläger.    

Anleger, die ebenfalls vergeblich auf längst fällige Zinsen oder die Zurückzahlung von angelegtem Geld warten, sollten sich von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt beraten lassen; leider beginnt in solchen Fällen sehr oft ein „Windhunderennen“ ums Geld, nach dem Motto „wer zuerst kommt, malt zuerst“, ergänzt Rechtsanwalt Hansjörg Looser von der Anlegerschutzkanzlei Brüllmann Rechtsanwälte.  

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