Zu der Servicemaßnahme werden die Kunden schon seit Frühling 2021 aufgefordert. Das Update soll nicht nur bei Audi-Fahrzeugen, sondern auch bei Modellen der Konzernmarken VW, Seat und Skoda aufgespielt werden. Offenbar geht es um Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 288, dem Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189.
Sinn der Maßnahme ist ein Software-Update beim Motorsteuerungsgerät aufzuspielen, um eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes um 25 bis 30 Prozent zu erreichen. Das hört sich zwar positiv und harmlos an, allerdings könnten noch andere Beweggründe hinter der Aktion stecken. „Möglicherweise geht es auch nur darum, einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zuvorzukommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Auffallend ist zumindest, dass die Feldmaßnahme nur wenige Wochen nachdem der EuGH ein wegweisendes Urteil im Abgasskandal verkündet hatte, gestartet wurde. Der EuGH hatte am 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen als auf dem Prüfstand.
Audi teilt zwar mit, dass das Software-Update keinen Einfluss auf den Verbrauch, Leistung oder die CO2-Emissionen des Fahrzeugs habe. Ob dieser Aussage vertraut werden kann oder sich ggf. auch erst mittelfristig negative Auswirkungen feststellen lassen, ist offen. Anders als bei einem verpflichtenden Rückruf durch das KBA müssen die Fahrzeughalter bei einer freiwilligen Maßnahme das Update nicht aufspielen lassen.
Der Verdacht, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt, ist nicht neu. Inzwischen haben auch eine Reihe von Landgerichten und die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW bei Fahrzeugen mit diesem Motor zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
„VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Auch beim Motor EA 288 entwickelt sich die Rechtsprechung zunehmend verbraucherfreundlich“, so Rechtsanwalt Gisevius.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.
Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de