Rückrufservice

Wegen hoher Stickoxid-Werte - Audi-Rückruf unter Code 23CY

Zu der Servicemaßnahme werden die Kunden schon seit Frühling 2021 aufgefordert. Das Update soll nicht nur bei Audi-Fahrzeugen, sondern auch bei Modellen der Konzernmarken VW, Seat und Skoda aufgespielt werden. Offenbar geht es um Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 288, dem Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189.

Sinn der Maßnahme ist ein Software-Update beim Motorsteuerungsgerät aufzuspielen, um eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes um 25 bis 30 Prozent zu erreichen. Das hört sich zwar positiv und harmlos an, allerdings könnten noch andere Beweggründe hinter der Aktion stecken. „Möglicherweise geht es auch nur darum, einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zuvorzukommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auffallend ist zumindest, dass die Feldmaßnahme nur wenige Wochen nachdem der EuGH ein wegweisendes Urteil im Abgasskandal verkündet hatte, gestartet wurde. Der EuGH hatte am 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen als auf dem Prüfstand.

Audi teilt zwar mit, dass das Software-Update keinen Einfluss auf den Verbrauch, Leistung oder die CO2-Emissionen des Fahrzeugs habe. Ob dieser Aussage vertraut werden kann oder sich ggf. auch erst mittelfristig negative Auswirkungen feststellen lassen, ist offen. Anders als bei einem verpflichtenden Rückruf durch das KBA müssen die Fahrzeughalter bei einer freiwilligen Maßnahme das Update nicht aufspielen lassen.

Der Verdacht, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt, ist nicht neu. Inzwischen haben auch eine Reihe von Landgerichten und die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW bei Fahrzeugen mit diesem Motor zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

„VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Auch beim Motor EA 288 entwickelt sich die Rechtsprechung zunehmend verbraucherfreundlich“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

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Aktuelles

Der Käufer eines VW T6 erhält im Abgasskandal 7,5 Prozent des Kaufpreises, knapp 5.300 Euro, zurück. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az. 17 O 214/25). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem VW T6 unseres Mandanten eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und er Anspruch auf Schadenersatz hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLMANN Rechtsanwälte, der das Urteil erstritten hat.

Der Käufer eines BMW 330 Diesel erhält im Abgasskandal zehn Prozent des Kaufpreises zurück. Das hat das Landgericht Stendal mit Urteil vom 13. November 2025 entschieden (Az. 22 S 36/25). Ausschlaggebend für den Schadenersatzanspruch ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasrückführung. 

Das OLG Celle hat einem Käufer eines Audi A6 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen. Mit Urteil vom 4. Dezember 2025 (Az. 16 U 69/24) entschied das Oberlandesgericht, dass in dem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von fünf Prozent des Kaufpreises hat.

Der VW T5 ist beliebt und gilt bei seinen Anhängern als robuster und zuverlässiger Reisebegleiter. Doch nicht alle Modelle werden diesem Ruf gerecht. Vielmehr kommt es auf die Motorisierung an, wie ein Bericht von Autobild.de vom 10. Februar 2026 zeigt. Demnach können besonders beim VW T5 mit 180 PS Biturbodieselmotor und der Motorkennung CFCA sowie beim T5 2,5 Liter TDI erhebliche Probleme auftreten. Treue Begleiter 

Der Käufer eines Audi Q5 hat im Dieselskandal Anspruch auf Schadenersatz. Das hat das Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 22. Juli 2025 entschieden (Az.: I-1 O 234/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Er habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Karlsruhe einem Käufer eines VW T5 Schadenersatz zugesprochen (Az. 24 O 17/24). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem VW T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz kommt. „Unser Mandant hat nun Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – 5.600 Euro“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, der das Urteil erstritten hat.