Rückrufservice

Wegen hoher Stickoxid-Werte - Audi-Rückruf unter Code 23CY

Zu der Servicemaßnahme werden die Kunden schon seit Frühling 2021 aufgefordert. Das Update soll nicht nur bei Audi-Fahrzeugen, sondern auch bei Modellen der Konzernmarken VW, Seat und Skoda aufgespielt werden. Offenbar geht es um Dieselfahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 288, dem Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motors EA 189.

Sinn der Maßnahme ist ein Software-Update beim Motorsteuerungsgerät aufzuspielen, um eine Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes um 25 bis 30 Prozent zu erreichen. Das hört sich zwar positiv und harmlos an, allerdings könnten noch andere Beweggründe hinter der Aktion stecken. „Möglicherweise geht es auch nur darum, einem verpflichtenden Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zuvorzukommen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Auffallend ist zumindest, dass die Feldmaßnahme nur wenige Wochen nachdem der EuGH ein wegweisendes Urteil im Abgasskandal verkündet hatte, gestartet wurde. Der EuGH hatte am 17. Dezember 2020 deutlich gemacht, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen als auf dem Prüfstand.

Audi teilt zwar mit, dass das Software-Update keinen Einfluss auf den Verbrauch, Leistung oder die CO2-Emissionen des Fahrzeugs habe. Ob dieser Aussage vertraut werden kann oder sich ggf. auch erst mittelfristig negative Auswirkungen feststellen lassen, ist offen. Anders als bei einem verpflichtenden Rückruf durch das KBA müssen die Fahrzeughalter bei einer freiwilligen Maßnahme das Update nicht aufspielen lassen.

Der Verdacht, dass auch bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt, ist nicht neu. Inzwischen haben auch eine Reihe von Landgerichten und die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg VW bei Fahrzeugen mit diesem Motor zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.

„VW kann den Abgasskandal nicht zu den Akten legen. Auch beim Motor EA 288 entwickelt sich die Rechtsprechung zunehmend verbraucherfreundlich“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal

Abgas-Skandal

Hier mehr zu diesem Rechtsgebiet erfahren oder anrufen +49 711 - 520 888 0.
Gerne können Sie uns eine Mail senden an info@bruellmann.de

Ansprechpartner

Sekretariat: Frau Kalaitsidou
Tel:  0711 / 520 888 - 0
Fax: 0711 / 520 888 - 23  
E-Mail: info@oeltod-anwalt.de

Kontaktieren Sie uns

Ich stimme zu, dass meine Angaben aus dem Kontaktformular zur Beantwortung meiner Anfrage erhoben und verarbeitet werden. Die Daten werden nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an datenschutz@bruellmann.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. *
CAPTCHA
Aktuelles

Das Landgericht Zwickau hat mit Urteil vom 5. November 2025 der Käuferin eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az. 5 O 678/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeuge unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und sprach der Klägerin Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises zu.

Die Käuferin eines VW Golf hat im Abgasskandal Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 15 Prozent des Kaufpreises. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 13. Juni 2025 entschieden (Az. I-44 U 1/23). In dem Fahrzeug werde eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verwendet, so das OLG.

Im Abgasskandal hat das Landgericht Bremen dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 20. Juni 2025 Schadenersatz zugesprochen (Az. 8 O 1985/23). Das Gericht stellte fest, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 8.700 Euro.

Das OLG Dresden hat der Käuferin eines VW Sharan mit Urteil vom 9. September 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 3 U 604/25). VW habe in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet. Die Klägerin habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

VW muss dem Käufer eines VW Passat Schadenersatz im Abgasskandal zahlen. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 17. September 2025 entschieden (Az. 29 U 120/21). In dem VW Passat komme eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz, so das Gericht. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 5 Prozent des Kaufpreises.

Das OLG Oldenburg hat einem Käufer eines Audi Q5 mit Urteil vom 16. Oktober 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 1 U 37/25). Der Kläger habe Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises – rund 5.000 Euro, so das Gericht.Der Kläger hatte den Audi Q5 2.0 TDI im Dezember 2015 gekauft. In dem Fahrzeug kommt ein vom Mutterkonzern VW gebauter Dieselmotor des Typs EA 288 zum Einsatz. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend.