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06.02.2019

Ein Anlageberater und ein Wirtschaftsprüfer der insolventen EN Storage GmbH müssen einer Anlegerin Schadensersatz leisten. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 30. Januar 2019 entschieden. „Das Gericht sah sowohl die fehlerhafte Anlageberatung als auch die Verletzung der Auskunftspflicht durch den Wirtschaftsprüfer letztlich als kausal für die Anlageentscheidung und den daraus resultierenden Schaden für unsere Mandantin an“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser von der Stuttgarter Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte, die den Schadensersatzanspruch durchsetzte.