25.07.2022
Während der Elternzeit genießen Mütter und Väter einen besonderen Kündigungsschutz. Unkündbar sind sie dadurch jedoch nicht. Wird eine Änderungskündigung nicht angenommen, kann der Arbeitnehmer seinen Job verlieren – trotz Elternzeit. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Juli 2022 (Az.: 16 Sa 1750/21).