Mit Beschluss vom 13. September 2018 hat das Landgericht Würzburg einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, als einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit gegen das Wettbewerbsrecht gewertet (Az.: 11 O 1741/18 UWG).
Ein Arzt wehrte sich jetzt erfolgreich gegen eine negative Bewertung im Internet. Der Kieferorthopäde hatte bei Google eine Bewertung mit einem Stern ohne Kommentar erhalten, die auch beim Kartendienst Google Maps erschien.
Wer derzeit eine Seite im Internet anklickt, wird häufig dazu aufgefordert, die neuen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren oder der Verarbeitung seiner Daten zuzustimmen. Hintergrund ist die neue europaweite Datenschutzgrundverordnung, die nach einer zweijährigen Übergangszeit am 25. Mai 2018 verbindlich in Kraft tritt.
Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte konnte eine Schadensersatzklage wegen des unerlaubten Uploads des Films „Lachsfischen im Jemen“ in einer Internet-Tauschbörse abwehren. „Das Amtsgericht Stuttgart entschied, dass unserer Mandantin der illegale Upload des Films und damit die Urheberrechtsverletzung nicht nachgewiesen werden konnte“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert.