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Aktuelles
23.09.2022

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Mit einer wegweisenden Entscheidung hat der EuGH am 22. September 2022 deutlich gemacht, dass dieser Anspruch nicht einfach verjährt (Az.: C-120/21; C-518/20; C-727/20). Der Urlaub verfällt demnach nur, wenn der Arbeitgeber zuvor darauf hingewirkt hat, dass der Mitarbeiter seinen Urlaub nimmt und ihm dies auch ermöglicht hat.
05.09.2022

Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) hat ein Arbeitnehmer, der im Urlaub arbeitsunfähig erkrankt ist, Anspruch darauf, dass die Krankheitstage nicht auf seinen Jahresurlaub angerechnet werden. Anders sieht dies jedoch aus, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs in Quarantäne ist. Denn Quarantäne bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitnehmer auch erkrankt ist. Ohne eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besteht daher auch kein Anspruch auf die Gutschrift der Urlaubstage. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 7 Sa 857/21).
29.03.2022

Konnte der Arbeitnehmer seine ihm zustehenden Urlaubstage aus dringenden Gründen im Kalenderjahr nicht vollständig nehmen, kann der restliche Urlaubsanspruch in vielen Fällen mit ins neue Jahr genommen werden. Dann muss der Urlaub in der Regel bis zum 31. März genommen werden, damit der Anspruch nicht verfällt. Auch hier gibt es Ausnahmen.