Statt dem Mitarbeiter zu kündigen, kann der Arbeitgeber auch einen Aufhebungsvertrag anbieten, um das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Aufhebungsvertrag bietet dem Arbeitgeber Vorteile im Vergleich zur Kündigung. Arbeitnehmer sollten aber die Nachteile beachten.
Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags das Gebot des fairen Verhandelns. Das Bundesarbeitsgericht hat die Latte für einen Verstoß mit Urteil vom 24. Februar 2022 jedoch hochgelegt (Az.: 6 AZR 333/21).