24.08.2022
Seit Mitte März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kliniken, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Seniorenheimen und ähnlichen Einrichtungen. Die Mitarbeiter müssen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Wer ungeimpft ist, hat keinen Anspruch auf Beschäftigung, hat das Hessische Landesarbeitsgericht mit Urteil vom 11. August 2022 entschieden (Az.: 5 SaGa 728/22 und 7 SaGa 729/22).