Wegen Brandgefahr ruft Ford in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 zurück. Ford warnt davor, die Hochvolt-Batterie aufzuladen, da es zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen könnte. Die betroffenen Fahrzeuge sollten daher aktuell nur mit dem Benzin-Motor angetrieben werden.
Wegen Brandgefahr ruft Ford in Deutschland rund 56.000 Fahrzeuge des Ford Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019 bis 2023 zurück. Ford warnt davor, die Hochvolt-Batterie aufzuladen, da es zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Fahrzeugbrand kommen könnte. Die betroffenen Fahrzeuge sollten daher aktuell nur mit dem Benzin-Motor angetrieben werden.
Zehn Prozent zurück vom Kaufpreis erhält der Käufer eines VW T6. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 27. Februar 2025 entschieden (Az.: 16 U 1471/24). Grund ist, dass VW in dem Transporter eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung verwendet hat.
Wegen Brandgefahr ruft Mercedes Modelle der elektrischen SUVs EQA und EQB zurück. Auslöser für die Brandgefahr ist ein Fehler in der Hochvolt-Batterie. Dadurch kann es zu einem Kurzschluss und in der Folge zum Fahrzeugbrand kommen.
Wegen Brandgefahr ruft Mercedes Modelle der elektrischen SUVs EQA und EQB zurück. Auslöser für die Brandgefahr ist ein Fehler in der Hochvolt-Batterie. Dadurch kann es zu einem Kurzschluss und in der Folge zum Fahrzeugbrand kommen.
Probleme mit dem AGR-Kühler haben bei BMW schon für eine Reihe von Rückrufen gesorgt. Zuletzt hat bspw. das Kraftfahrt-Bundesamt am 20. November 2024 unter dem Code 0011810600 einen Rückruf für verschiedene BMW-Modelle veröffentlicht. Grund ist eine Undichtigkeit am Abgasrückführungsmodul, die zu einem Fahrzeugbrand führen kann.
Beim Gebrauchtwagenkauf muss der Käufer auf Überraschungen gefasst sein. Mängel zeigen sich manchmal erst nach Abschluss des Kaufvertrags. Der Käufer muss auf dem Schaden aber nicht sitzenbleiben. Für Sachmängel an dem Fahrzeug kann der Verkäufer in der Haftung stehen. Voraussetzung ist aber, dass der Sachmangel schon bei der Übergabe des Fahrzeugs bestanden hat.
Die Digitalisierung hat viele Bereiche erfasst und Hightech steckt inzwischen in vielen Produkten unseres täglichen Bedarfs. Das hat auch Auswirkungen auf das Kaufrecht, das bei Kaufverträgen ab dem 1. Januar 2022 einen höheren Verbraucherschutz bei Produkten mit digitalen Elementen vorsieht. Das betrifft natürlich auch den Autokauf, denn auch in Fahrzeugen finden sich immer mehr digitale Anwendungen, z.B. bei diversen Assistenzsystemen oder dem Navigationssystem.
Weil in einem VW Passat eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Fahrkurvenerkennung verbaut war, hat das OLG Hamm der Klägerin mit Urteil vom 18. Juli 2024 Schadenersatz zugesprochen (Az.: I-13 U 115/22).