Aktuelles
Der Käufer eines Audi A4 erhält im Abgasskandal 15 Prozent des Kaufpreises zurück – 3.450 Euro. Das hat das Amtsgericht Simmern/Hunsrück mit Urteil vom 29. April 2026 entschieden (Az. 37 C 324/25). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Audi A4 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden und der Käufer zumindest fahrlässig geschädigt wurde.
Beim Gebrauchtwagenkauf kann es zu unliebsamen Überraschungen kommen. Kaum ist die Tinte auf dem Kaufvertrag getrocknet, treten bei dem Auto Mängel auf, obwohl bei der Probefahrt noch alles in Ordnung schien. „In solchen Fällen können die Käufer von ihren Gewährleistungsrechten Gebrauch machen“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das gilt auch, wenn das Auto vom Verkäufer als Bastlerfahrzeug angeboten wurde, wie ein Urteil des OLG Celle vom 11. Februar 2026 zeigt (Az. 7 U 46/25).
Der Käufer eines Mercedes GLE 250 D 4Matic erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 (Az. 24 U 202/23) entschieden, dass er Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises hat – 4.780 Euro. Das Urteil hat Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, erstritten.
Zehn Prozent vom Kaufpreis erhält der Käufer eines Mercedes E 250 CDI Blue Efficiency Avantgarde im Abgasskandal zurück. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 1. Juli 2026 entschieden (Az. 13 U 32/24). Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) zum Einsatz kommt und der Kläger zumindest fahrlässig geschädigt wurde. Daher habe er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von zehn Prozent des Kaufpreises – 4.200 Euro. Das Urteil hat Frederick M.
Mit Beginn der Sommerferien starten wieder viele Camper mit ihrem VW T5 in den Urlaub. Gerade auf langen Autobahnfahrten soll der Transporter zuverlässig funktionieren. Umso größer ist der Schock, wenn plötzlich die Öldruckwarnleuchte aufleuchtet, der Motor an Leistung verliert oder im schlimmsten Fall vollständig ausfällt.
Das OLG München hat dem Käufer eines VW T6 mit Urteil vom 18. Mai 2026 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az. 13 U 256/26 e). „Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass in dem T6 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Hyundai muss Modelle des Ioniq EV wegen erhöhter Brandgefahr der Hochvolt-Batterie zurückrufen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte, betrifft der Rückruf Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Juni 2019 bis Juli 2022.Wie das KBA weiter mitteilt, kann bei den betroffenen Fahrzeugen eine thermische Instabilität innerhalb der HV-Batterie von einer fehlerhaften Batterieüberwachungssoftware nicht rechtzeitig erkannt werden. Folge ist eine erhöhte Brandgefahr. Software-Update soll installiert werden
Hyundai muss Modelle des Ioniq EV wegen erhöhter Brandgefahr der Hochvolt-Batterie zurückrufen. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) veröffentlichte, betrifft der Rückruf Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Juni 2019 bis Juli 2022.Wie das KBA weiter mitteilt, kann bei den betroffenen Fahrzeugen eine thermische Instabilität innerhalb der HV-Batterie von einer fehlerhaften Batterieüberwachungssoftware nicht rechtzeitig erkannt werden. Folge ist eine erhöhte Brandgefahr. Software-Update soll installiert werden
So wie bei Autos mit Verbrennungsmotor der Verbrauch ein wichtiges Kriterium bei der Kaufentscheidung ist, ist es bei E-Autos die Reichweite. Die bleibt allerdings häufig hinter den Angaben der Hersteller zurück. Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 die Rechte der Käufer in solchen Fällen gestärkt (Az. 10 O 282/23). Demnach darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Reichweite um mehr als 10 Prozent verfehlt wird.
So wie bei Autos mit Verbrennungsmotor der Verbrauch ein wichtiges Kriterium bei der Kaufentscheidung ist, ist es bei E-Autos die Reichweite. Die bleibt allerdings häufig hinter den Angaben der Hersteller zurück. Das Landgericht Wuppertal hat mit Urteil vom 18. Dezember 2025 die Rechte der Käufer in solchen Fällen gestärkt (Az. 10 O 282/23). Demnach darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Reichweite um mehr als 10 Prozent verfehlt wird.
Unter dem Code 23GB muss Volkswagen Modelle des VW Golf aus dem Produktionszeitraum Dezember 2012 bis Oktober 2015 zurückrufen. Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weisen die Fahrzeuge eine „Vorschriftenabweichung Abgas“ auf.
Für den VW Touareg gibt es unter dem Code 23TG einen weiteren Rückruf wegen eines unzulässigen Thermofensters bei der Abgasrückführung. Betroffen sind Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum Januar 2010 bis Juli 2011.

