Das OLG Karlsruhe hat dem Käufer eines Mercedes E 350 CDI mit Urteil vom 14. Februar 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 4 U 128/23). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Der Kläger habe daher Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.
Das Landgericht Köln hat dem Käufer eines VW Golf VII mit Urteil vom 13. März 2025 Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 6 S 166/22). In dem Golf 1,6 TDI kämen unzulässige Abschalteinrichtungen zum Einsatz. Der Käufer habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises.
Das OLG Brandenburg hat dem Käufer eines VW T6 Schadenersatz zugesprochen (Az.: 5 U 106/23). In dem Fahrzeug komme eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasrückführung zum Einsatz. Der Kläger habe daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, entschied das OLG.
Im Abgasskandal haben sich die Chancen auf Schadenersatz beim VW T6 durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich erhöht. Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche an verschiedenen Landgerichten und Oberlandesgerichten erstritten.
Wegen Brandgefahr muss Volvo weltweit rund 73.000 Plug-in-Hybride zurückrufen. Betroffen sind nach einem Bericht des Fachmagazins „auto motor sport“ die Baureihen Volvo S60, V60, S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2020 bis 2022.
Wegen Brandgefahr muss Volvo weltweit rund 73.000 Plug-in-Hybride zurückrufen. Betroffen sind nach einem Bericht des Fachmagazins „auto motor sport“ die Baureihen Volvo S60, V60, S90, V90, XC60 und XC90 der Baujahre 2020 bis 2022.
Die Aussichten auf Schadenersatz wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung sind beim VW T5 enorm gestiegen. Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius hat an einer Reihe von Gerichten Schadenersatzansprüche für T5-Käufer durchgesetzt.
Die Ölstrahlkühldüsen machen einigen Modellen des Autokonzerns Stellantis zu schaffen – betroffen ist auch der Citroen C3. Hier müssen Fahrzeuge der Baujahre Oktober 2022 bis 2024 in die Werkstatt geordert werden. Citroen führt den Rückruf unter dem internen Code NS8 durch.
Uns erreichen in diesen Tagen unzählige Anfragen zum Thema „Ford Kuga Rückruf“ – bekannterweise hat Ford 56.000 Plug-In-Hybride aus den Baujahren ab 2019 zurückgerufen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Batterie bei Voll-Ladung entzündet und es dann zu teils dramatischen Fahrzeugbränden kommt. Ford hat offensichtlich noch keine Lösung für das erkannte Problem, denn ein Software-Update kann frühestens im Laufe des 2. Quartals 2025 erwartet werden.
Uns erreichen in diesen Tagen unzählige Anfragen zum Thema „Ford Kuga Rückruf“ – bekannterweise hat Ford 56.000 Plug-In-Hybride aus den Baujahren ab 2019 zurückgerufen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Batterie bei Voll-Ladung entzündet und es dann zu teils dramatischen Fahrzeugbränden kommt. Ford hat offensichtlich noch keine Lösung für das erkannte Problem, denn ein Software-Update kann frühestens im Laufe des 2. Quartals 2025 erwartet werden.
Der Käufer eines VW Tiguan hat Anspruch auf den Ersatz des sog. Differenzschadens. Das hat das OLG Nürnberg mit Urteil vom 15. Oktober 2024 entschieden (Az.: 16 U 1784/21). In dem Fahrzeug sei eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters verbaut. Dadurch sei der Kläger geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 10 Prozent des Kaufpreises, so das OLG.
Die sog. Umweltprämie war ein Anreiz für den Kauf von E-Autos. Der Umweltbonus wurde reduziert und Ende 2023 ganz gestrichen. Liefert das Autohaus ein E-Auto verspätet aus, so dass der Käufer nicht oder nur noch teilweise von der Prämie profitiert, kann er Anspruch auf Schadenersatz haben. Das hat das Amtsgericht München entschieden (Az.: 223 C 15954/23).