16.06.2023
Es kann eine Reihe von Gründen geben, dass Verbraucher sich von ihrer Lebensversicherung trennen möchten. Eine Möglichkeit dazu kann der Widerruf bzw. Widerspruch der Lebensversicherung sein, der finanziell in der Regel deutlich lukrativer ist als die vorzeitige Kündigung. Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28. April 2023 die Position der Versicherungsnehmer beim Widerspruch gestärkt (Az.: 20 U 261/21).