03.05.2018
Am 25. Mai 2018 tritt bekanntlich die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ziel der DSGVO ist mehr Datenschutz für Verbraucher. Für fast alle Webseiten-Betreiber bedeutet die Umsetzung der Richtlinie aber auch eine erhöhte Abmahngefahr. „Das gilt umso mehr für Webseiten, die Cookies, Google Analytics oder andere Analysetools einsetzen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.