Aktuelles
20.12.2023
Im Abgasskandal hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht Schadenersatz bei einem Audi Q5 3.0 TDI zugesprochen. Das OLG entschied mit Urteil vom 7. Dezember 2023, dass das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und Audi gemäß der Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 Schadenersatz leisten muss (Az.: 5 U 231/22).
19.12.2023
Der Bundesgerichtshof hat für Rückenwind hinsichtlich von Schadenersatzansprüchen im Wohnmobil-Abgasskandal gesorgt. Mit Urteil vom 27.11.2023 hat der BGH entschieden, dass Wohnmobil-Käufer Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung in dem Fahrzeug verbaut ist (Az.: VIa ZR 1425/22). „Von dem Urteil können etliche Wohnmobil-Besitzer profitieren, wenn sie die Verjährung im Blick behalten und ihre Schadenersatzansprüche rechtzeitig geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert.
15.12.2023
Opel, bzw. General Motors, ist im Abgasskandal vom OLG München mit Urteil vom 30. November 2023 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Insignia unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz hat.
08.12.2023
Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Gestalt der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eines Thermofensters hat das Landgericht Stuttgart dem Käufer einer Mercedes B-Klasse Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 24 O 74/23).
08.12.2023
Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Gestalt der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eines Thermofensters hat das Landgericht Stuttgart dem Käufer einer Mercedes B-Klasse Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 24 O 74/23).
28.11.2023
Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023
Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023
Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023
Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023
Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023
Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
10.11.2023
Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.