Rückrufservice

Aktuelles
15.12.2023

Opel, bzw. General Motors, ist im Abgasskandal vom OLG München mit Urteil vom 30. November 2023 zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Opel Insignia unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut sind und der Kläger daher Anspruch auf Schadenersatz hat.
08.12.2023

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Gestalt der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eines Thermofensters hat das Landgericht Stuttgart dem Käufer einer Mercedes B-Klasse Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 24 O 74/23).
08.12.2023

Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in Gestalt der sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung und eines Thermofensters hat das Landgericht Stuttgart dem Käufer einer Mercedes B-Klasse Schadenersatz im Abgasskandal zugesprochen (Az.: 24 O 74/23).
28.11.2023

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.
27.11.2023

Im Abgasskandal hat sich VW in einem Verfahren zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW T5 auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen. Das ließ das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23.11.2023 nicht durchgehen. An einen unvermedbaren Verbotsirrtum habe der Gesetzgeber hohe Anforderungen gestellt. Die habe VW nicht ausreichend erfüllt, so das OLG (Az.: 5 u 129/22).
21.11.2023

Im VW Abgasskandal landet das Thermofenster bei der Abgasreinigung erneut vor dem Europäischen Gerichtshof. Konkret geht es in fünf Verfahren um das Thermofenster beim VW T6, beim VW Golf und beim VW Sharan (Az.: 2 O 331/19, 2 O 190/20, 2 O 425/20, 2 O 16/21, 2 O 57/21). Auf Vorlage des Landgerichts Ravensburg soll der EuGH im Wesentlichen klären, ob VW aufgrund des Thermofensters Schadenersatz leisten muss oder sich auf den sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen kann.
20.11.2023

Im Audi-Abgasskandal können nach wie vor Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden. Das OLG Stuttgart hat mit aktuellem Urteil bestätigt, dass der Käufer eines Audi A5 mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 Anspruch auf den sog. Restschadenersatz hat (Az.: 10 U 158/22).
16.11.2023

Das Landgericht Gießen hat im Abgasskandal dem Käufer eines VW Caddy Schadenersatz zugesprochen (Az.: 9 O 242/23) . Das Besondere: In dem VW Caddy ist der Dieselmotor des Typs EA 288 und damit das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189 verbaut.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
10.11.2023

Das OLG Köln hat Mercedes im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit Urteil vom 26. Oktober 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 24 U 205/21). Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen.
06.11.2023

Mercedes ist vom Landgericht Ulm im Abgasskandal erneut zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht bewertete die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) in einem Mercedes GLK 350 als unzulässige Abschalteinrichtung. Mercedes habe zumindest fahrlässig gehandelt und sei daher zu Ersatz des Differenzschadens verpflichtet, entschied das LG Ulm mit Urteil vom 21. September 2023 (Az.: 4 O 20/21).
06.11.2023

Mercedes ist vom Landgericht Ulm im Abgasskandal erneut zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht bewertete die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) in einem Mercedes GLK 350 als unzulässige Abschalteinrichtung. Mercedes habe zumindest fahrlässig gehandelt und sei daher zu Ersatz des Differenzschadens verpflichtet, entschied das LG Ulm mit Urteil vom 21. September 2023 (Az.: 4 O 20/21).