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Aktuelles
27.10.2023

Das OLG Naumburg hat den Fiat-Mutterkonzern Stellantis im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 26. September 2023 entschied das OLG, dass in einem Wohnmobil des Typs Sunlight T 65 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 8 U 37/23).
25.10.2023

Mercedes musste im Abgasskandal erneut eine Niederlage vor einem Oberlandesgericht hinnehmen. Wie schon das OLG Hamm kam auch das OLG Stuttgart zu der Auffassung, dass die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und Mercedes zumindest fahrlässig gehandelt habe. Daher verurteilte das OLG Stuttgart Mercedes mit Urteil vom 19. Oktober 2023 zu Ersatz des Differenzschadens (Az.: 24 U 103/22). Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
25.10.2023

Mercedes musste im Abgasskandal erneut eine Niederlage vor einem Oberlandesgericht hinnehmen. Wie schon das OLG Hamm kam auch das OLG Stuttgart zu der Auffassung, dass die sog. Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und Mercedes zumindest fahrlässig gehandelt habe. Daher verurteilte das OLG Stuttgart Mercedes mit Urteil vom 19. Oktober 2023 zu Ersatz des Differenzschadens (Az.: 24 U 103/22). Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
20.10.2023

BMW ist im Abgasskandal vom OLG Bamberg mit Urteil vom 31. Juli 2023 zu Schadenersatz verurteilt worden (Az.: 5 U 172/22). Das Oberlandesgericht wertete das Thermofenster bei einem BMW X1 sDrive 18d als unzulässige Abschalteinrichtung.
18.10.2023

Das OLG Karlsruhe ist mit Urteilen vom 22. August 2023 der Rechtsprechung des Bundessgerichtshof gefolgt, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Es verurteilte einen Autohersteller wegen der Verwendung eines Thermofensters bei der Abgasreinigung daher zu Schadenersatz (Az.: 8 U 86/21 und 8 U 271/21).
17.10.2023

Der BGH hat mit Urteil vom 26. Juni 2026 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen. Das Urteil zeigt auch im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato Wirkung. So hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 15. September 2023 entschieden, dass Fiat bzw. der Mutterkonzern Stellantis zum Ersatz des sog. Differenzschadens verpflichtet ist (Az.: 8 U 24/23).
11.10.2023

Im Abgasskandal hat das Oberlandesgericht Hamm Mercedes mit Urteil vom 13. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt. Das OLG Hamm kam zu der Auffassung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz kommt.
11.10.2023

Im Abgasskandal hat das Oberlandesgericht Hamm Mercedes mit Urteil vom 13. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt. Das OLG Hamm kam zu der Auffassung, dass in einem Mercedes GLK 220 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung zum Einsatz kommt.
10.10.2023

Das OLG Zweibrücken hat Opel im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt. Es entschied mit Urteil vom 27. September 2023, dass bei einem Opel Zafira eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens hat (Az.: 7 U 41/22).
06.10.2023

Das Landgericht Ulm hat Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 21. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 4 O 40/21). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Mercedes C 220.
06.10.2023

Das Landgericht Ulm hat Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 21. September 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 4 O 40/21). Grund ist eine unzulässige Abschalteinrichtung in einem Mercedes C 220.
02.10.2023

Mercedes ist vom Landgericht Stuttgart im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass bei einem Mercedes E 350 BlueTec unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet wurden. Mercedes habe zumindest fahrlässig gehandelt und müsse den sog. Differenzschaden ersetzen (Az.: 56 O 17/23). Damit folgte das LG Stuttgart der Rechtsprechung des BGH, der am 26. Juni 2023 entschieden hat, dass im Abgasskandal schon Fahrlässigkeit des Autoherstellers zu Schadenersatzansprüchen führt.