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Aktuelles
12.11.2020

Im Mercedes-Abgasskandal hat Daimler eine herbe Niederlage vor dem OLG Köln erlitten. Mit Urteil vom 5. November 2020 entschied das OLG Köln, das Daimler bei einem Mercedes Benz Marco Polo Schadenersatz leisten muss (Az.: 7 U 35/20). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Daimler den Kläger durch die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Die Revision zum BGH hat das OLG Köln nicht zugelassen.
12.11.2020

Lange Zeit ging der Abgasskandal in erster Linie die Halter von Dieselfahrzeugen etwas an. Das ist vorbei. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass sich bei den VW-Töchtern Audi und Porsche der Verdacht erhärtet, dass auch Benziner nicht sauber unterwegs sind und Abgaswerte manipuliert wurden. Ein Verdacht, den es beim VW Bulli T5 schon seit Herbst 2018 gibt.
12.11.2020

Die Aussichten auf Schadenersatz im Mercedes Abgasskandal steigen weiter. Neben verschiedenen Landgerichten hat mit dem OLG Köln ein weiteres Oberlandesgericht Daimler mit Urteil vom 5. November 2020 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadenersatz verurteilt.
11.11.2020

VW hat sich im Abgasskandal grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht. Das hat der Bundesgerichtshof im Mai höchstrichterlich entschieden (Az.: VI ZR 252/19). Noch nicht geklärt ist die Verjährung der Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor des Typs EA 189.
10.11.2020

Im Abgasskandal hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Reihe verschiedener Mercedes-Modelle wegen einer sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zurückgerufen. Betroffene Mercedes-Kunden haben gute Aussichten Schadenersatz durchzusetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Fulda vom 15. Oktober 2020 zeigt (Az.: 2 O 187/20).
09.11.2020

Halten sich die Banken bei den Widerrufsinformationen nicht an die Mustervorlage des Gesetzgebers, ist der Widerruf von Darlehen möglich. Das hat nun der BGH mit Urteil vom 27. September 2020 bestätigt (Az.: XI ZR 525/19).
06.11.2020

Im Abgasskandal haben Schadenersatzklagen bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 keine Aussicht auf Erfolg – das will zumindest VW glauben machen. Für Rechtsanwalt Fredrick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, hört sich das allerdings eher nach dem sprichwörtlichen Pfeifen im dunklen Wald an. Es gibt eine ganze Reihe verbraucherfreundlicher Urteile.
06.11.2020

Das Landgericht Stuttgart hat Daimler im Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 19. Oktober 2020 hat das LG Stuttgart entschieden, dass die Daimler AG einen Mercedes GLK 200 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten muss (Az.: 26 O 254/19).
04.11.2020

Die Liste verbraucherfreundlicher Urteile bei Fahrzeugen des VW Konzerns mit dem Dieselmotor EA 288 wächst weiter. Nun hat das Landgericht Oldenburg dem Käufer eines Audi A3 mit Urteil vom 6. Oktober 2020 Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zugesprochen (Az.: 1 O 939/20).
02.11.2020

Im Sommer 2019 rief das Kraftfahrt-Bundesamt Modelle des Mercedes GLK 220 CDI 4Matic wegen einer unzulässigen Abschaltrichtung zurück. Die betroffenen Fahrzeug-Halter haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen, wie ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 9. Oktober 2020 zeigt (Az.: 14 O 89/20).
02.11.2020

Der Automobilkonzern Fiat-Chrysler sieht sich Dieselskandal-Vorwürfen ausgesetzt. Das Unternehmen soll Dieselfahrzeuge mit manipulierten Abgasmessungen zulassungsfähig gemacht zu haben, obwohl Grenzwerte im Normalbetrieb von den Vierzylindermotoren nicht eingehalten werden können. Besonders betroffen sollen Wohnmobile diverser Hersteller sein, die den als "Ducato" bekannten Motor seit Jahren gern verwenden. Der Motor ist zuverlässig, sparsam und in allen Formen von Wohnmobilen gut verbaubar, also auch in teil- und vollintegrierten Freizeitfahrzeugen. Iveco gilt als Lieferant Nr.
29.10.2020

VW hat im Abgasskandal eine weitere Niederlage vor Gericht bei einem Fahrzeug mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 erlitten. Dabei handelt es sich um einen VW „Bulli“ T6. Gegen Rückgabe des T6 muss VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Das hat das Landgericht Hagen mit Urteil vom 11. August 2020 entschieden (Az.: 3 O 134/19).