Aktuelles
12.07.2023
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 26. Juni 2023 entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon dann bestehen, wenn der Autohersteller nur fahrlässig, also nicht mit Vorsatz, gehandelt hat. In einem weiteren Urteil vom 10. Juli 2023 stellte der BGH klar, dass sich Schadenersatzansprüche wegen Fahrlässigkeit in der Regel gegen den Fahrzeughersteller und nicht gegen den Motorenhersteller richten (Az.: VIa ZR 1119/22).
10.07.2023
Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal deutlich erhöht (Az.: VIa ZR 1031/22). Der BGH hat deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn Mercedes nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das bedeutet, dass nicht nachgewiesen werden muss, dass der Vorstand von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wusste oder sie veranlasst hat.
10.07.2023
Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal deutlich erhöht (Az.: VIa ZR 1031/22). Der BGH hat deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn Mercedes nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das bedeutet, dass nicht nachgewiesen werden muss, dass der Vorstand von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wusste oder sie veranlasst hat.
10.07.2023
Mit Urteil vom 26. Juni 2023 hat der Bundesgerichtshof die Chancen auf Schadenersatz im Mercedes-Abgasskandal deutlich erhöht (Az.: VIa ZR 1031/22). Der BGH hat deutlich gemacht, dass Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn Mercedes nur fahrlässig eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat. Das bedeutet, dass nicht nachgewiesen werden muss, dass der Vorstand von der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen wusste oder sie veranlasst hat.
05.07.2023
Mercedes-Kunden, die den Kauf ihres Fahrzeugs über einen Kredit der Mercedes-Benz Bank finanziert haben, haben dadurch ihre Schadenersatzansprüche gegen Mercedes im Abgasskandal nicht verloren. Unabhängig davon, ob sie den Kreditvertrag als Verbraucher oder als Unternehmer geschlossen haben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Juli 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 155/23).
05.07.2023
Mercedes-Kunden, die den Kauf ihres Fahrzeugs über einen Kredit der Mercedes-Benz Bank finanziert haben, haben dadurch ihre Schadenersatzansprüche gegen Mercedes im Abgasskandal nicht verloren. Unabhängig davon, ob sie den Kreditvertrag als Verbraucher oder als Unternehmer geschlossen haben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Juli 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 155/23).
05.07.2023
Mercedes-Kunden, die den Kauf ihres Fahrzeugs über einen Kredit der Mercedes-Benz Bank finanziert haben, haben dadurch ihre Schadenersatzansprüche gegen Mercedes im Abgasskandal nicht verloren. Unabhängig davon, ob sie den Kreditvertrag als Verbraucher oder als Unternehmer geschlossen haben. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Juli 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 155/23).
03.07.2023
Nach Urteilen des BGH vom 26. Juni 2023 bestehen Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers. Es sind aber nach wie vor Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB möglich. Das wurde auch in dem Verfahren zum Aktenzeichen VIa ZR 335/21 deutlich. Hier ging es um einen VW Passat mit dem Motor des Typs EA 288.
30.06.2023
Schadenersatzansprüche im Abgasskandal bestehen schon, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 26. Juni 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22). Damit muss dem Autohersteller keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachgewiesen werden. Somit hat der BGH die Hürden für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erheblich gesenkt.
29.06.2023
Zum Aktenzeichen VIa ZR 1031/22 liegen jetzt alle zur Auswertung notwendigen Informationen vor
29.06.2023
Zum Aktenzeichen VIa ZR 1031/22 liegen jetzt alle zur Auswertung notwendigen Informationen vor
28.06.2023
Wer bei Volkswagen oder einem Vertragshändler einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, soll zuvor unterschreiben, dass er über das Risiko aufgeklärt wurde, dass dem Fahrzeug die Zulassung entzogen werden könnte, wie das ZDF am 26. Juni 2023 online berichtet.