Rückrufservice

Aktuelles
23.02.2024

Der Abgasskandal hat BMW erreicht. Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 20. Februar 2024 auf seiner Homepage mitteilte, hat es beim BMW X3 2,0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt. Betroffen sind demnach die Fahrzeugtypen BMW X3 xDrive 20d und BMW X3 sDrive 18d mit dem Dieselmotor des Typs N47D20.
22.02.2024

Besitzer eines VW T5 haben ggf. schon ein Software-Update mit der Bezeichnung 23DV erhalten oder wurden aufgefordert, es aufspielen zu lassen. Aus der bislang freiwilligen Maßnahme kann schon bald ein verpflichtender Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) werden. Denn das KBA hat mit Bescheid vom 8. Januar 2024 festgestellt, dass das ursprüngliche Thermofenster in betroffenen Fahrzeugen des VW T5 unzulässig ist.
16.02.2024

Der Käufer eines BMW X1 erhält im Abgasskandal Schadenersatz. Das hat das OLG München mit Urteil vom 22. Dezember 2023 entschieden (Az.: 9 U 5853/22). Das OLG kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters verbaut ist und BMW sich schadenersatzpflichtig gemacht habe.
15.02.2024

Wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Jeep Renegade hat das Landgericht Cottbus mit Urteil vom 27. November 2023 dem Kläger Schadenersatz zugesprochen (Az.: 4 O 243/22). Als Hersteller des Motors in dem Jeep sei der Mutterkonzern Fiat Chrysler Automobiles (inzwischen Stellantis) für die unzulässige Abschalteinrichtung in der Verantwortung und habe sich schadenersatzpflichtig gemacht, so das Gericht.
14.02.2024

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart dem Käufer eines Mercedes ML 350 CDI Schadenersatz zugesprochen, weil in dem SUV eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wird (Az.: 52 O 191/22).
12.02.2024

Im Abgasskandal hat das OLG Frankfurt Audi zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt (Az.: 3 U 107/23). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in einem A6 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wurde und Audi sich dadurch schadenersatzpflichtig gemacht hat. Der Kläger hat nun Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags.
07.02.2024

Das Oberlandesgericht München ist mit Urteil vom 22. Dezember 2023 zu der Überzeugung gekommen, dass auch bei der BMW-Tochter Mini Cooper eine unzulässige Abschalteinrichtung in Gestalt eines Thermofensters bei der Abgasreinigung verwendet wurde. BMW habe sich daher schadenersatzpflichtig gemacht, entschied das OLG München (Az.: 9 U 6954/22 e).
01.02.2024

Das OLG München hat BMW im Abgasskandal mit Urteil vom 22. Dezember 2023 zu Schadenersatz verurteilt (Az.: 9 U 1856/22). Das Oberlandesgericht folgte dabei der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 2023, nach der Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen.
26.01.2024

Das OLG Dresden hat Mercedes im Abgasskandal mit Urteil vom 11. Januar 2024 zu Schadenersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Mercedes CLS 350 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Mercedes daher zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 2 O 735/20).
18.01.2024

Viele Dieselfahrzeuge des VW-Konzerns sind nach wie vor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung unterwegs. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig mit Urteil vom 17. Januar 2024 deutlich gemacht (Az.: 3 A 332/20). Das Gericht stellte fest, dass die Thermofenster bei der Abgasreinigung unzulässige Abschalteinrichtungen darstellen.
11.01.2024

Mercedes ist im Abgasskandal vom Landgericht Stuttgart ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass in einem Mercedes GLK 250 CDI 4Matic eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Kläger Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 17 O 287/22).
08.01.2024

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Dezember 2023 deutlich gemacht, dass im Abgasskandal Schadenersatzansprüche bei einem VW T6 wegen der Verwendung eines Thermofensters bestehen können. Dabei lehnte sich der VIa. Zivilsenat des BGH an seine Rechtsprechung vom 26. Juni 2023 an, nach der Schadenersatzansprüche schon bestehen, wenn der Fahrzeughersteller nur fahrlässig gehandelt hat.