26.06.2023
Der Bundesgerichtshof hat den Weg für Schadenersatzansprüche im Abgasskandal besonders auch im Hinblick auf Thermofenster geebnet. Wie erwartet, folgte er mit Urteilen vom 26. Juni 2023 der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Schadenersatzansprüche auch schon dann bestehen, wenn die Autohersteller unzulässige Abschalteinrichtungen nur fahrlässig also nicht mit Vorsatz verwendet haben (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031/22).