Aktuelles
24.06.2020
Der BGH hat am 25. Mai sein erstes Urteil im Abgasskandal gefällt und VW zu Schadensersatz verurteilt (Az.: VI ZR 252/19). Damit ist grundsätzlich geklärt, dass VW durch die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Noch nicht geklärt hat der BGH die Verjährung der Ansprüche gegen VW. Es spricht einiges dafür, dass die Ansprüche nich nicht verjährt sind.
23.06.2020
Rund viereinhalb Jahre hat es bis zu ersten höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichthofs im Abgasskandal gedauert. Am 25. Mai 2020 war es soweit: Der BGH hat entschieden, dass VW die Kunden durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat (Az.: VI ZR 252/19). Damit ist klar: VW ist im Abgasskandal grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet.
19.06.2020
Das OLG Koblenz spricht dem Kläger, der einen vom Abgasskandal betroffenen Skoda Rapid im Januar 2016 gekauft hat, Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.
17.06.2020
Schluss mit der Geheimniskrämerei: Der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart nimmt Daimler im Mercedes-Abgasskandal nun in die Pflicht. Der Autohersteller müsse sich zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren äußern, machte der Senat in drei Verfahren am 5. Mai seine vorläufige Rechtsauffassung deutlich.
17.06.2020
Der Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst. Der BGH stellte mit Beschluss vom 28. Januar 2020 klar, dass der Kläger bei Schadensersatzklagen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Funktion nicht bis ins Detail darlegen muss. Vielmehr reiche es aus, wenn er schlüssige Anhaltspunkte für den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung liefere. Dann dürfe das Gericht die Vorwürfe gegen Mercedes nicht als Vortrag „ins Blaue hinein“ abtun, sondern müsse in die Beweisaufnahme einsteigen, stellte der BGH klar (Az.: VIII ZR 57/19).
11.06.2020
Nach VW ist auch der Mercedes-Abgasskandal ein Fall für den Bundesgerichtshof geworden. Der BGH verhandelt am 27. Oktober 2020 eine Schadensersatzklage gegen Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung (Az.: VI ZR 162/20).
09.06.2020
Volkswagen muss im Abgasskandal einen Bulli T6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. VW habe den Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 29. Mai 2020 (Az.: Bi 6 O 257/19).
05.06.2020
Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Verfahren im Abgasskandal terminiert. Zum Aktenzeichen VI ZR 5/20 verhandelt der BGH am 28. Juli die Schadensersatzklage eines Käufers, der erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals einen betroffenen VW Touran erworben hat. Diese Frage wurde in dem Urteil vom 25. Mai 2020 (Az.: VI ZR 252/19) noch nicht vom BGH geklärt.
03.06.2020
Für VW kommt es im Abgasskandal immer dicker: Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und Volkswagen müssen einem Team des ZDF-Magazins „Frontal 21“ Einsicht in die Unterlagen zu Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren des Typs EA 189 gewähren. Brisant: Dabei geht es besonders um die Software-Updates, durch die die Abschalteinrichtung entfernt werden sollte. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein mit Beschluss vom 27. April 2020 entschieden (Az. 4 LA 251/19).
03.06.2020
Durch das erste höchstrichterliche Urteil im Dieselskandal hat der BGH weitgehend für Rechtssicherheit gesorgt. Einige Fragen sind aber offen geblieben, z.B. die des Schadensersatzanspruchs bei einem Kauf des Fahrzeugs nach Bekanntwerden des Abgasskandals im September 2015. Dass auch in solchen Fällen gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen, zeigen aktuelle Urteile des OLG Koblenz vom 13.03.2020 (Az.: 8 U 1351/19) und 03.04.2020 (Az.: 8 U 1956/19).
25.05.2020
In seinem ersten Urteil zum Abgasskandal stellte der BGH am 25. Mai 2020 klar, dass VW zu Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Mit diesem Urteil hat der BGH die Rechtsprechung zahlreicher Landgerichte und Oberlandesgerichte bestätigt, die VW im Dieselskandal bereits zu Schadensersatz verurteilt haben. Durch das Urteil ist nun auch für tausende Verfahren, die noch anhängig sind, Rechtssicherheit eingetreten.
27.04.2020
Das Landgericht Regensburg hat VW im Abgasskandal wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung mit Urteil vom 19. März 2020 zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 73 O 1181/19). Das wäre an sich nichts Besonderes, da Gerichte quer durch die Republik den geschädigten Käufern Schadensersatz zusprechen. „Das Urteil ist dennoch sehr bemerkenswert.