Rückrufservice

Aktuelles
31.05.2023

Opel hat im Abgasskandal eine Niederlage am Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht kassiert. Das VG Schleswig bestätigte mit Urteil vom 23. Mai 2023, dass der Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für Modelle des Opel Zafira 1.6 CDTi, Opel Zafira 2.0 CDTi, Opel Cascada 2.0 CDTi und Opel Insignia 2.0 CDTi rechtmäßig ist und bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen entfernt werden müssen (Az.: 3 A 3/20).
30.05.2023

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH wirkt sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal positiv auf Schadenersatzansprüche der geschädigten Käufer aus, wie ein Urteil des Landgerichts Halle vom 10. Mai 2023 zeigt.
25.05.2023

Im Mercedes-Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart erneut Schadenersatz zugesprochen. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass in einem Mercedes C 350 CDI eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut sei und der Käufer daher Anspruch auf Schadenersatz habe.
23.05.2023

Die ADAC-Rechtsschutzversicherung muss im Abgasskandal bei Schadenersatzklagen gegen BMW die Kosten übernehmen. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 30. März 2023, dass eine Klage hinreichende Aussichten auf Erfolg habe und der Rechtsschutzversicherer daher eintrittspflichtig sei (Az.: I-20 U 144/22).
17.05.2023

Der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler hat im Abgasskandal am 16. Mai 2023 ein Geständnis abgelegt. Durch seine Verteidigerin ließ er am Landgericht München vortragen, dass er zwar nicht gewusst habe, dass Abgaswerte manipuliert und Käufer geschädigt wurden, er habe es aber „als möglich erkannt und billigend in Kauf genommen“, zitiert das Handelsblatt. Weiter räumte Stadler ein, dass er die Möglichkeit hatte einzugreifen, dies allerdings unterlassen habe.
15.05.2023

Mercedes muss im Abgasskandal dem Käufer eines Mercedes V 250 Schadenersatz zahlen. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 29. März 2023 entschieden (Az.: 8 O 301/22). Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass Mercedes in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat.
09.05.2023

Vom Abgasskandal geschädigte Dieselfahrer können wohl mit Schadenersatz rechnen. Das zeichnete sich ab, nachdem der BGH am 8. Mai 2023 in drei Verfahren stundenlang über Schadenersatzansprüche im Abgasskandal verhandelt hat (Az.: VIa ZR 335/21 / VIa ZR 533/21 / VIa ZR 1031). Offen ist aber die Frage, ob die geschädigten Käufer eine komplette Rückabwicklung ihres Vertrags verlangen können oder den sog. kleinen Schadenersatz. Dann könnten sie ihr Auto behalten und bekämen den sog. Minderwert ersetzt, den das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erfahren hat.
05.05.2023

Im Abgasskandal hat der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler ein Geständnis angekündigt. Damit dürfte klar sein, dass auch die VW-Tochter Audi unzulässige Abschalteinrichtungen entwickelt und verbaut hat und ihre Kunden vorsätzlich geschädigt hat. In dieser Deutlichkeit ist das bisher nur von VW bei den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189 bekannt. Hier hat der BGH bereits 2020 entschieden, dass VW sich schadenersatzpflichtig gemacht hat.
02.05.2023

Im VW-Abgasskandal hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 20. März 2023 Schadenersatz bei einem VW Tiguan mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 zugesprochen (Az.: 30 O 232/22). Bei diesem Motor handelt es sich um das Nachfolgemodell des durch den Dieselskandal hinlänglich bekannten Motor des Typs EA 189.
28.04.2023

Abgasskandal: Der BGH verhandelt am 8. Mai 2023 zu Schadenersatzansprüchen bei einem VW Passat, Audi SQ5 und Mercedes C 220 d. Erwartet wird, dass der BGH der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH folgen wird.
26.04.2023

Im Abgasskandal hat das Landgericht Stutgart mit Urteil vom 29. März 2023 Mercedes zu Schadenersatz bei einem Mercedes ML 350 Bluetech 4Matic verurteilt (Az.: 8 O 24/23).
24.04.2023

Mercedes kann sich im Abgasskandal nicht hinter einer Klausel in Darlehensverträgen mit der Mercedes Benz Bank verstecken, wonach der Darlehensnehmer alle Schadenersatzansprüche an die Bank abtritt. Die entsprechende Klausel in den Darlehensverträgen ist unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. April 2023 (Az. VIa ZR 1517/22).