30.07.2021
VW kann sich im ursprünglichen Abgasskandal um Dieselfahrzeuge des Konzerns mit dem Dieselmotor EA 189 nicht auf Verjährung der Schadenersatzansprüche verlassen. Der Bundesgerichtshof hat den geschädigten Autokäufern den Rücken gestärkt. Mit Urteil vom 29. Juli 2021 stellte der BGH klar, dass weder durch die Mitteilungen von VW noch durch die breite Berichterstattung in den Medien den Autokäufern unterstellt werden kann, dass sie noch 2015 von der Betroffenheit ihres Fahrzeugs im Abgasskandal Kenntnis erlangt haben (Az.: VI ZR 1118/20).