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Aktuelles
02.07.2020

Im Abgasskandal ist nun auch der Dax-Konzerns Continental ins Visier der Ermittler gerutscht. Nach Medienberichten hat die Staatsanwaltschaft Büroräume des Autozulieferers in Hannover, Frankfurt und Regensburg durchsuchen lassen. Im Zentrum der Durchsuchungen stehen unzulässige Abschalteinrichtungen.
01.07.2020

VW hat sich im Abgasskandal grundsätzlich wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung schadensersatzpflichtig gemacht. Das hat der BGH mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden (Az.: VI ZR 252/19). In einem weiteren Verfahren zum Abgasskandal wird der BGH am 28. Juli klären, ob geschädigten Käufer auch Anspruch auf Deliktzinsen haben (VI ZR 397/199).
29.06.2020

Der VW-Abgasskandal geht auch beim Nachfolgemotor des Typs EA 288 weiter. Mit Urteil vom 23. Juni 2020 entschied das Landgericht Offenburg, dass ein Händler einen Audi A3 2,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor EA 288 zurücknehmen muss und die Audi AG zu Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: 3 O 38/18).
26.06.2020

Nach einem Urteil des LG Frankenthal vom 21.04.2020 muss Daimler im Abgasskandal einen Mercedes CLS 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten (Az.: 3 O 209/19).
24.06.2020

Der BGH hat am 25. Mai sein erstes Urteil im Abgasskandal gefällt und VW zu Schadensersatz verurteilt (Az.: VI ZR 252/19). Damit ist grundsätzlich geklärt, dass VW durch die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Noch nicht geklärt hat der BGH die Verjährung der Ansprüche gegen VW. Es spricht einiges dafür, dass die Ansprüche nich nicht verjährt sind.
23.06.2020

Rund viereinhalb Jahre hat es bis zu ersten höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichthofs im Abgasskandal gedauert. Am 25. Mai 2020 war es soweit: Der BGH hat entschieden, dass VW die Kunden durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat (Az.: VI ZR 252/19). Damit ist klar: VW ist im Abgasskandal grundsätzlich zu Schadensersatz verpflichtet.
19.06.2020

Das OLG Koblenz spricht dem Kläger, der einen vom Abgasskandal betroffenen Skoda Rapid im Januar 2016 gekauft hat, Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu.
17.06.2020

Schluss mit der Geheimniskrämerei: Der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart nimmt Daimler im Mercedes-Abgasskandal nun in die Pflicht. Der Autohersteller müsse sich zur Funktionsweise der Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren äußern, machte der Senat in drei Verfahren am 5. Mai seine vorläufige Rechtsauffassung deutlich.
17.06.2020

Der Druck auf Daimler im Abgasskandal wächst. Der BGH stellte mit Beschluss vom 28. Januar 2020 klar, dass der Kläger bei Schadensersatzklagen wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung die Funktion nicht bis ins Detail darlegen muss. Vielmehr reiche es aus, wenn er schlüssige Anhaltspunkte für den Einsatz einer unzulässigen Abschalteinrichtung liefere. Dann dürfe das Gericht die Vorwürfe gegen Mercedes nicht als Vortrag „ins Blaue hinein“ abtun, sondern müsse in die Beweisaufnahme einsteigen, stellte der BGH klar (Az.: VIII ZR 57/19).
11.06.2020

Nach VW ist auch der Mercedes-Abgasskandal ein Fall für den Bundesgerichtshof geworden. Der BGH verhandelt am 27. Oktober 2020 eine Schadensersatzklage gegen Daimler wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung (Az.: VI ZR 162/20).
09.06.2020

Volkswagen muss im Abgasskandal einen Bulli T6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten. VW habe den Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet, entschied das Landgericht Heilbronn mit Urteil vom 29. Mai 2020 (Az.: Bi 6 O 257/19).
05.06.2020

Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres Verfahren im Abgasskandal terminiert. Zum Aktenzeichen VI ZR 5/20 verhandelt der BGH am 28. Juli die Schadensersatzklage eines Käufers, der erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals einen betroffenen VW Touran erworben hat. Diese Frage wurde in dem Urteil vom 25. Mai 2020 (Az.: VI ZR 252/19) noch nicht vom BGH geklärt.